Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
Ab 2025 findet aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die reformierte Grundsteuer Anwendung. Das Finanzamt wird die Neubewertung aller Grundstücke in naher Zukunft abschließen. Aus den bislang bewerteten und an die Kommunen übermittelten neuen Messbeträgen erkennt man bereits, dass es durch die Neubewertung teilweise zu erheblichen Lastenverschiebungen kommen wird, auf die wir als Kommune jedoch keinerlei Einfluss haben. Für die Neubewertung der Grundstücke ist ausschließlich die Finanzverwaltung zuständig. Nach den derzeitigen Planungen wird die Stadt Baesweiler durch diese Neubewertung in der Summe keinen Cent zusätzlich an Grundsteuer erhalten. Eine Liste mit Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform finden Sie hier.