Bauleitplanung
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über die Bauleitpläne der Stadt Baesweiler informieren:
- Hier gelangen Sie zu den rechtskräftigen Bauleitplänen.
- Hier erhalten sie Informationen zu Bauleitplänen im Verfahren.
- Hier können Sie einsehen, welche Beteiligungsverfahren aktuell laufen.
Was ist eigentlich Bauleitplanung?
Die Aufgabe der Bauleitplanung besteht darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde zu lenken, um so eine nachhaltige und zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die Gemeinden haben die Aufgabe, die Bauleitpläne auf Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches in eigener Verantwortung aufzustellen. In dem Aufstellungsverfahren sind die Öffentlichkeit und zuständigen Behörden zu beteiligen, sodass alle öffentlichen und privaten Belange abgewogen werden können. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen städtebaulichen Plänen besteht kein Anspruch.
Flächennutzungsplan
Bauleitpläne sind zum einen der Flächennutzungsplan (FNP). Dieser wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und hat i.d.R. einen Maßstab von 1 : 5.000 bis 1 : 15.000. Der FNP stellt in groben Zügen die gesamte Bodennutzung einer Gemeinde dar, beispielsweise Wohngebiete, Gewerbegebiete und Ackerflächen. Da er einen angestrebten Zielzustand darstellt, kann die Flächennutzung im Plan von der aktuellen IST-Situation abweichen. Weil der FNP nicht parzellenscharf ist, kann aus ihm kein Baurecht abgeleitet werden. Grundsätzlich ist er daher hauptsächlich für die Stadtverwaltung relevant, da sie die Bebauungspläne aus dem FNP entwickeln muss.
Bebauungspläne
So wie der Flächennutzungsplan zählen auch die Bebauungspläne (BP) zu den Bauleitplänen. Die Bebauungspläne legen parzellenscharf die zulässigen Nutzungen eines Grundstücks fest z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbe- und Industriegebiet. Zudem wird auch die Art und Weise, wie und wo auf einem Grundstück gebaut werden darf, festgelegt. Die Genehmigung eines Bauvorhabens wird daher maßgeblich von den Festsetzungen im BP bestimmt.
Eine hochauflösende Version des Flächennutzungsplanes können Sie über das Geoportal der StädteRegion Aachen abrufen.
Bei Fragen und Anmerkungen zum Thema Bauleitplanung helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes weiter.
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