Der Stadt Deuren erste Verpfändung von Fredrico Secundo Romanorum Imperatore
von Hans Kunnes, Baesweiler
Auf dem Hauptgericht in Jülich wurden wichtige Urkunden in einer verschlossenen
Kiste aufbewahrt, die nur auf Anweisung des Herzogs geöffnet werden durfte.
Baesweiler gehörte vor 1800 zum Herzogtum Jülich.
Wappen von Jülich - Kleve -Berg sowie der Mark und Ravensberg
Auszugsweiser Wortlaut der Urkunde:
"Fredricus Dei gratia Rom(anorum) imperator semper Augusty Hierusalem
Sicilia
Rex Universis Imperiy fidelibus gratiam suam et omne bonum,
ad praesentiam
universitatis vestrae volumnus praevenire, quod nos habentes
prae oculis grata
devota et accepta servitia qua Wilhelmus Comes Juliacensis nobis
et Imperio
hactenus exhibuit et in antea gratiora poterit exhibere, die
innata gratia nostra
ipsi Oppidum nostrum Durense pro decem millibus Marcaarum argenti
Liberaliter
duximus obligandum, et ipse et Sui haredes Dictum oppidum a
Nobis et nostris
Succehsoribus Imparatoribus et Regibus Romanorum tenebunt, donec
ei vel suis
hardeibus a Nobis vel nostris Succehsoribus Imparatoribus et
Regibus de praescriptis
marcis fuerit plenarie et per omnia satisfactum. quo facto dictum
oppidum ad
Imperium Libere revertetur. Imdemque Comes et sui ............."
Die bedeutungsvolle Urkunde hat folgenden Inhalt:
Kaiser Friedrich II. verpfändet die freie Reichsstadt Düren im
Oktober des Jahres 1241 dem Grafen Wilhelm IV. von Jülich für 10.000
Silbermark. "Friedrich allzeit erhabener römischer Kaiser, König
von Jerusalem, Sizilien etc. allen des Reichs Getreuen seine Gnade und alles
Gute, zum jetzigen Zeitpunkt wollen wir eure Gesamtheit davon unterrichten,
dass wir, die uns entgegengebrachte Dienstbarkeit vor Augen habend, welche
Wilhelm Graf von Jülich und dem Reich bisher gezeigt hat und weiterhin
noch dankbarer zeigen kann, übergeben wir ihm aus unserer angeborenen
Gnade unsere Stadt Düren für 10.000 Silbermark großzügig
verpfändend, welche genannte Stadt er selbst und seine Erben von uns
und unseren Nachfolgern als römischen Kaisern und Königen (zu Lehen)
halten werden, bis ihm oder seine Erben von uns oder unseren Nachfolgern als
Kaisern und Königen mit dem vorgenannten Mark vollständig und gänzlich
genüge getan sein wird, und wenn dies geschehen ist, wird die besagte
Stadt an das Reich frei zurückgegeben. Und ebenfalls werden der Graf
und seine Erben wegen der so großen ihnen bewiesenen Gnade umso eifriger
fortwährend dem Befehl des Reiches unterliegen. Bei dieser unserer Handlung
waren anwesend Graf von Lunischen, Gottfried von Holo, Conrad von Smedefeld,
der Graf von Betber, Wilhelmus Schenk von Limburg und Wilhelmus Bonus, und
viele andere.
In dieser Sache geben wir ihm zu gegenwärtigen Zeugnis das mit (unserem)
Siegel versehene Schreiben. Gegeben zu Cremona, im Jahr der Fleischwerdung des
Herrn tausend zweihundert einundvierzig."
Die Vertragsschließenden waren:
Kaiser Friedrich II. * 26.12.1194, + 13.12.1250; er wurde
1215 in Aachen zum Deutschen König gekrönt, 1220 erfolgte in Rom durch
Papst Honorius III. (1216 - 1227) die Kaiserkrönung. Bedeutungsvoll war
seine Teilnahme am 5. Kreuzzug; er gewann am 1. Februar 1229 durch Vertrag mit
dem ägyptischen Sultan Al-MalikAl Kamil ohne Kampf und Blutvergießen
die heilige Stadt Jerusalem und ließ sich dort am 18. März
1229 zum König von Jerusalem krönen. Er organisierte in seinem Herrschaftsbereich
eine moderne staatliche Verwaltung und war der Verfasser der Schrift über
die Falkenjagd.
Er starb am 13.12.1250 nach längerem Streit mit dem Papst im Kirchenbann.
Wappen Graf Wilhelm IV. von Jülich
Graf Wilhelm IV. von Jülich * 1210 + 1278; er wurde nach
dem Tod seines Vaters 1219 im Alter von 19 Jahren Graf von Jülich, Kleve
und Berg. Er genehmigte 1225 die Schenkung der Kirchen von Siersdorf und Nideggen,
die sein Vater im Jahre 1219 an den Deutschen Ritterorden gemacht hatte. Graf
Wilhelm IV. wird mit zwei Söhnen in der Gertrudisnacht des Jahres 1278
in Aachen erschlagen (Sage vom wehrhaften Schmied). Er war dort, um für
seinen Kaiser fällige Steuern einzutreiben. Sein Sarkophag befindet sich
in der Kirche St. Johannes in Nideggen. Die Stadt Aachen wurde im Sühnevertrag
vom 20.09.1280 auf Schloß Schönau zur Zahlung einer hohen Summe
Schadenersatz für die Morde an Graf Wilhelm IV. und drei seiner Söhne
an die Jülicher Grafenwitwe Richarda verpflichtet.
Quellen:
- Urkunde aus dem Pfarrarchiv Freialdenhoven
- Übersetzung durch Herrn Baron Carl Arnold von Broich; Montzen (Belgien)
- Burg und Schloß Düsseldorf aus 1999