Familienkarte für die StädteRegion Aachen
Auf ihrer Gründungsversammlung im Mai 2004 hat die Verbandsversammlung
der StädteRegion Aachen beschlossen, eine einheitliche Familienkarte für das
Gebiet der StädteRegion zu entwickeln und einzuführen. Hintergrund ist, dass die
Bürgerinnen und Bürger die StädteRegion zunehmend stärker als einen einheitlichen Lebensraum empfinden, in dem kommunale Grenzen bedeutungslos werden.
Viele Leistungen
Mit der Einführung der Familienkarte soll eine Vielzahl von Leistungen verbunden sein, die die Städte und Gemeinden der StädteRegion, ihre Tochterunternehmen sowie möglichst zahlreiche Partner aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung,
Vereinswesen und Gastronomie den Karteninhabern anbieten.
Familienfreundliche Region
Die angebotenen Leistungen sollen zur Entlastung des Familienbudgets führen
und anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Durch diese kommunale auf die StädteRegion ausgerichtete Maßnahme der Familienpolitik kann
auch bei einer schlechteren wirtschaftlichen Lage ein wichtiger Beitrag für die
Familienfreundlichkeit geleistet werden.
Vorteile für Anbieter
Aber auch den potenziellen Leistungsanbietern aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie bietet die Familienkarte Vorteile: Sie
können sich bei den Familien positionieren, Kundenbindung bewirken und
familienfreundliches Engagement dokumentieren.
Die Karte wird ab dem 15.05.2006 ("Internationaler Tag der Familie") in den
Rathäusern der 10 Städte und Gemeinden der StädteRegion ausgegeben werden.
Ausgabestelle in Baesweiler
Ausgabestelle für die Familienkarte der StädteRegion Aachen ist in Baesweiler
das Bürgerbüro, und zwar zu den sonst auch üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
montags u. donnerstags
dienstags
mittwochs u freitags
samstags
|
7.30 Uhr - 16.30 Uhr
7.30 Uhr - 17.30 Uhr
7.30 Uhr - 12.30 Uhr und
10.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Was bietet die Familienkarte?
Stadt und Kreis Aachen, die kreisangehörigen Kommunen sowie zahlreiche
Partner aus Dienstleistung, Handel und Gastronomie bieten eine Vielzahl von
Leistungen an, die das Familienbudget schonen und Lust auf gemeinsame Aktivitäten machen.
Die Leistungen werden exklusiv den Inhabern der Familienkarte angeboten. Sie
sind in einem Leistungskatalog zusammengestellt, der bei Beantragung der Karte
ausgehändigt und ständig erweitert wird. (Download unter: www.staedteregion-aachen.de/familienkarte)
Wer bekommt die Familienkarte?
Familie ist da, wo Kinder sind! Vor diesem Hintergrund erhält jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungs- bzw. Umgangsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren auf Antrag die Familienkarte.
Jede Familie erhält eine Karte. Sie wird auf maximal zwei Kartenberechtigte (=
Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt.
Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn
dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat.
Was kostet die Familienkarte?
Die Karte wird kostenfrei ausgegeben.
Bei Neuausstellung nach Verlust/Beschädigung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 10,- Euro je Karte erhoben.
Was muss ich tun, um die Familienkarte zu erhalten?
Die Karte wird in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt, in der die Kinder mit den
Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet
sind. Ausgabestelle in Baesweiler ist wie bereits oben erwähnt das Bürgerbüro.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Beantragung:
1. Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle
Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden. Hierbei werden wieder zwei Fälle unterschieden:
| Fall A) |
Beide Kartenberechtigten haben den gleichen Nachnamen: |
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Es genügt, wenn der Kartenantragsteller eine Datenschutzerklärung
vor Ort unterschreibt. |
| Fall B) |
Die Kartenberechtigten haben unterschiedliche Nachnamen bzw.
Doppelnamen: |
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beide müssen jeweils eine eigene Datenschutzerklärung abgeben. |
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Hierfür können Sie wiederum unter einer der folgenden Möglich keiten wählen:
1.) beide Kartenberechtigten suchen gemeinsam die Ausgabestelle
auf
2.) der 1. Kartenberechtigte (= Antragsteller) holt den Vordruck zur
Datenschutzerklärung in der Ausgabestelle ab und sucht nach Ausfüllen durch den 2. Kartenberechtigten diese erneut auf
3.) der 2. Kartenberechtigte füllt den unter www.staedteregion-aachen.de hinterlegten Vordruck aus und der Antragsteller legt diesen
der Ausgabestelle vor. |
Folgende Dokumente bringen Sie bitte mit:
- für Erwachsene: Personalausweis
- für die Kinder eines von folgenden Dokumenten:
Kinderausweis bzw. Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, Pflegeausweis, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.
Die Karte wird Ihnen entweder sofort ausgehändigt oder mit der Post zugesandt.
2. Online-Beantragung und Aufsuchen der Ausgabestelle
Unter www.staedteregion-aachen.de/familienkarte stellen Sie den Online- Antrag.
Zunächst muss eine datenschutzrechtliche Erklärung abgegeben werden.
| Fall A) |
Beide Kartenberechtigten haben den gleichen Nachnamen: |
| |
Es genügt, wenn der Kartenantragsteller seine Daten angibt und
zunächst online in die Datenschutzerklärung einwilligt und diese
später in der Ausgabestelle unterschreibt. |
| Fall B) |
Die Kartenberechtigten haben unterschiedliche Nachnamen bzw.
Doppelnamen: |
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beide müssen jeweils eine eigene Datenschutzerklärung abgeben:
- der Antragsteller gibt seine Daten an und willigt zunächst online in
die Datenschutzerklärung ein, die dann in der Ausgabestelle unter
schrieben wird
- der 2. Kartenberechtigte füllt ein hinterlegtes Formular aus, das der
Antragsteller der Ausgabestelle vorlegt
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Ist die Online-Beantragung abgeschlossen, suchen Sie bitte innerhalb von vier
Wochen die Ausgabestelle - also in Baesweiler das Bürgerbüro - auf und bringen
die Dokumente, die unter 1. aufgelistet sind, mit.
Die Karte wird Ihnen entweder sofort ausgehändigt oder mit der Post zugesandt.