Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag
in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen
aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig
auf dieser Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
Die Bekanntmachungskästen befinden sich an folgenden
Standorten.
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