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Aktuelles

 

Auf dieser Seite erhalten Sie immer die aktuellsten Informationen rund um die Schulen in Baesweiler.

Schule aktuell in Baesweiler 

Die Eltern der Grundschulkinder, deren Wechsel auf eine weiterführende Schule in den kommenden Schuljahren ansteht, haben sicherlich mit großem Interesse die Berichterstattung in den Medien über den schulpolitischen Konsens in Nordrhein-Westfalen verfolgt. Die Eckpunkte hierzu sind in dem untenstehenden Artikel zusammengefasst. 

Anders als in vielen Nachbarstädten besteht in Baesweiler kein aktueller Handlungsbedarf in Richtung Sekundarschule. Die Anmeldezahlen am Gymnasium und an der Realschule liegen konstant auf einem sehr hohen Niveau und auch die Goetheschule wird im Vergleich mit Hauptschulen anderer Städte von einer  ausreichenden Schülerzahl besucht. 

Insoweit können hier in Baesweiler zunächst die weitere Entwicklung und insbesondere die Ausführungsbestimmungen zum Schulkonsens abgewartet werden. Die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2012/13 erfolgen wie bisher und jedes angemeldete Kind kann dann an der gewählten Schulform den Schulabschluss erreichen. Hier besteht Sicherheit. 

Bei Vorliegen der Ausführungsbestimmungen werden weitere Informationen erfolgen. Sollte sich in der Zukunft für Baesweiler ein Handlungsbedarf ergeben, werden die betroffenen Eltern über Befragungen in das Verfahren einbezogen.

Eckpunkte zum Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen 

Am 19.07.2011 haben sich CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf gemeinsame Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Die bis zu diesem Zeitpunkt viel diskutierte "Gemeinschaftsschule" ist nicht mehr Bestandteil des künftigen Schulangebotes in NRW. Das Angebot soll aus folgenden Schulformen bestehen: 

  • Grundschule
  • Gymnasium
  • Realschule
  • Hauptschule
  • Sekundarschule
  • Gesamtschule
  • Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
  • Weiterbildungskollegs sowie
  • Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.  

Die Hauptschulgarantie soll aus der Landesverfassung gestrichen werden. Damit will man dem Schülerrückgang und insbesondere dem veränderten Elternwahlverhalten Rechnung tragen. Neu ist die Möglichkeit, sogenannte Sekundarschulen einzurichten. Eckpunkte dieser Sekundarschule sind: 

  • Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
  • Der - in der Regel 9-jährige - Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
  • Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
  • In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. 
  • Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
  • Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
  • Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
  • Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
  • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent. 

Die Gründung einer Sekundarschule erfolgt in der Regel durch die Zusammenführung verschiedener Schulformen - beispielsweise Hauptschule und Realschule - wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlenentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). 

Die Sekundarschule muss vom Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten Schulträgern beschlossen werden. 

Die vorgesehenen Neuregelungen sollen bis 2023 verbindlich Gültigkeit haben. Damit  ist für die Schulträger Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum gegeben. Dies war bei der "Gemeinschaftsschule", die im Rahmen eines Schulversuchs starten sollte, nicht der Fall. 

Die konkreten Ausführungsbestimmungen - insbesondere zur Sekundarschule - sollen noch in diesem Jahr den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden.

Barbaraschule lädt ein - „Olympia“ lässt grüßen 

Nicht nur in London finden in diesem Jahr „Olympische Spiele“ statt. Die Barbaraschule in Setterich lädt am Samstag, dem 16. Juni von 14.15 Uhr bis 18.00 Uhr unter dem Motto „Dabei sein ist alles“ zur Spaßolympiade ein. Ein vielfältiges Spiel- und Sportangebot wird die Besucher des Schulfestes erfreuen. Nach einer Eröffnungsfeier um 14.30 Uhr mit dem Einzug aller „Nationen“ (Klassen) und dem Ablegen des „Olympischen Eides“ können  Kinder und Erwachsene ihre Geschicklichkeit und Schnelligkeit an 16 Stationen zeigen. Dabei soll es immer um den Spaß und weniger um Rekorde gehen . Zwischendurch können sich kleine und große Sportler in der Cafeteria und bei erfrischenden  Getränken  stärken. Um 17.30 Uhr erwartet alle Teilnehmer noch eine große Verlosung. Die Barbaraschule freut sich, bei hoffentlich schönem Wetter, auf zahlreiche Besucher.

  
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