Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Zum Jahreswechsel hat sich vieles verändert. Unter anderem trat auch die im Volksmund so genannte Mehrwegpflicht in der Gastronomie in Kraft. Doch was ist das genau?

Die Novelle des Verpackungsgesetztes (VerpackG) von 2021 regelt, dass bei einem Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken, die in Einwegverpackungen gereicht werden, eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Novellierung soll Abfall vermeiden.

Nachdem der Verkauf von Einwegplastikartikeln, wie zum Beispiel Trinkhalmen aus Plastik, Kunststoffbesteck und Wattestäbchen aus Kunststoff usw., untersagt wurde, zog der Gesetzgeber durch die Mehrwegpflicht 2023 noch einmal nach, um die erschreckenden Mengen an Einwegmüll weiter einzudämmen.

Laut Umweltbundesamt werden allein in Deutschland pro Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher benutzt. Täglich verbrauchte 500.000 Einweg-Essensboxen und 660.000 Einwegbecher summieren sich zu Abfallbergen, die bereits vor der Pandemie ein Problem, vor allem für Städte und Kommunen, darstellten. Die Lockdown-Zeiten hatten für einen zusätzlichen Nachschub gesorgt, weil die Menschen im Homeoffice verstärkt auf Lieferdienste zurückgriffen. In den Mülltonnen landeten dadurch noch mehr Pizzakartons, Plastikschalen und Alu-Folien als früher.

Damit dieser Abfall eingedämmt und auch die Abfallmengen reduziert werden, wurde das Verpackungsgesetz des  Europarechts verändert. Besagte Regelung betrifft alle Betriebe, jedoch müssen Betriebe mit Außer-Haus-Verkauf ab 5 Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche (inklusive Gastraum) von mehr als 80 Quadratmetern Mehrwegangebote vorhalten.

Wenn Sie beispielsweise morgens einen Kaffee zum Mitnehmen kaufen, können Sie Ihr Getränk auch in einer Mehrwegalternative verlangen. Kleinere Betriebe sind dazu verpflichtet, auf Wunsch der Kund*innen, den Kaffee auch im mitgebrachten Becher abzufüllen.

Damit Sie es einfacher haben, nutzen viele Unternehmen sogenannte Poolangebote. Poolverpackungen kennen Sie bereits von vielen Sprudelwasserflaschen. Verschiedene Mineralbrunnen haben sich zusammengetan und nutzen eine gemeinsame Flasche. Das vereinfacht vieles und vor allem das Leben für die Konsument*innen. Die Flaschen lassen sich problemlos in vielen Geschäften in der ganzen Republik zurückgeben.

Bei Mehrwegangeboten gibt es auch Poolangebote. Die bekanntesten Anbieter sind Recup und Vytal, die ihre Becher den Gastronomen zur Verfügung stellen. Das bedeutet, Sie können in Berlin einen Kaffee im Poolbecher kaufen und den Becher in Aachen zurückgeben.

Wenn Sie beim nächsten Mal für die ganze Familie Essen beim Lieblingsimbiss abholen, nutzen Sie doch Ihre eigenen Dosen oder die Mehrwegangebote des Anbieters und sparen Sie sich so Abfall, den Sie andernfalls dann zu Hause selbst entsorgen müssten. Indem Sie immer wieder danach fragen, tragen Sie ganz persönlich dazu bei, dass häufiger Mehrweggeschirr ausgegeben wird. Das spart nachweislich Ressourcen und verhindert Einwegmüll, schont durch die längere Nutzung das Klima – und ist damit ein Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Alltag.

Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der AWA GmbH unter 02403/8766-353 oder www.abfallberatung@awa-gmbh.de.

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