Geschichtliche Abhandlungen

Höfe und Lehen im Stadtgebiet von Baesweiler vor 250 Jahren

von Hans Kunnes, Baesweiler

Auffindung einer Urkunde vom Jahr 1747 über die im Amt Aldenhoven zu erhebenden Lehensabgaben auf die adel- und geistlichen Besitztümer und deren Aufteilung innerhalb des Amtsbezirks.

 

Urkunde vom Jahr 1747

Die Auswirkungen der französischen Revolution vom Jahre 1789 machten sich wenige Jahre nach diesem bedeutsamen Ereignis auch bei uns nach bemerkbar. Nach der Eroberung unserer Heimat durch die Franzosen im Jahre 1794 wurde durch die Besatzer das bis dahin geltende Feudalsystem abgeschafft. Im Amt Aldenhoven, zu dem auch die heutige Stadt Baesweiler gehörte, wurden nach der vorliegenden Urkunde vom Jahre 1747 insgesamt 703 Reichstaler, jeweils zu 60 Albus, an Steuern auf die ansonsten abgabefreien geistlichen und freiadlichen Lehen erhoben. Das Hebegeld (Einzugsgebühren) war seit dem Jahr 1717 mit 4 vom Hundert festgelegt worden; zusätzlich waren noch die üblichen Zinsen und die Diäten für den Amtmann und die Gerichtsschreiber in Al-denhoven zu zahlen.

Die Abgaben wurden von den Landständen und der Ritterschaft auf dem Landtag in Jülich beschlossen und von ihrer Achurfürstlichen Durchlaucht, dem Kurfürsten Karl Theodor, Regent im Herzogtum Jülich genehmigt. In seinem Auftrag veranlaßte der Schultheiß von Aldenhoven die Eintreibung der Gebühren. Die Gerichtsschreiber des Gerichts in Aldenhoven hatten die Hebezettel auszufertigen, die dann der Landbote überbringen mußte. Dafür erhielt er jeweils einen hal- ben Goldgulden.

Die Urkunde vom Jahr 1747 über die Reparationen (Abgaben) beginnt mit folgendem Wortlaut:

Demnach von den Herren Gülischen Landtständen von der Ritterschaft bey vorgewesenem Landt Tag auß geist=adelichen Lehen und freyen Einkommen Zwölff Rthr (Reichstaler) per 80 ald (Albus) vom Hundert dergleichen Rthr unterthänigst eingewilliget und Ihro Churfürstlichen Dhlt
(Durchlaucht) solches gnädigst genehmet, mithin höchstdieselbe unterm 7ten February Jüngsthin
gdgst (gnädigst) befohlen haben, hiesigen Amtbs Contingent ad 703 Rthr, den ald 6 Hlr (Heller),
auff den hierin beygebrachten gewöhnlichen und letzthin im Jahr 1717 geübten Zinß mit einbehal-
tung 4 p. Cto (vier vom Hundert) Heebgeldts, fort eines Tags Repartitions Diäten für Hhn Ambt=
mann und Zweyen, wie bey denen Repartitionen Herkommens, zu Ziehenden Hhn Ritterbürtigen
und gerichtsschreiberen, welchem vor die conscription deren Heeb Zettulen einer, sodan Landt-botten pro Citationibus ein halber goldtgulden zu Verreichen anstundts Umbzulegen, alß seyndt alsolche Zwölff vom Hundert in hiesigem ambt Repartirt und umbgelegt worden wie folgendt:


Es folgt nun eine Auflistung aller zum Amt Aldenhoven gehörenden freien geistlichen und adli-chen Lehen. Daraus kann auf die Größe des Amtsgerichtsbezirks Aldenhoven geschlossen wer-den. Allein für 15 Liegenschaften bzw. Höfe aus dem heutigen Stadtgebiet von Baesweiler waren entsprechende Abgaben zu leisten.

 

Hhr. Pastor zu Aldenhoven, St. Ursulen-Zehenden zu Aldenhoven, Herr Pastor zu Lohn, Altar B:(Beate) M: (Maria) Virginis in Lohn, Vicedumb in Aachen Zehenden zu Fronhoven, Hhr. Pa-stor zu Gereonsweiler, Capell zu Duckweiler (untergegangenes Dorf zwischen Bettendorf und Hoengen), Herr Pastor zu Freyaldenhoven, Herr Pastor zu OIDTWEILER (siehe Abbildung 1),
Herr Pastor zu LOVERICH (siehe Abbildung 2), Von Indens Hoff zu PUFFENDORFF, Wena-wer Hoff zu Ederen, Closter Heinsberger Hoff zu BAESWEILER (später Rey-Hof in Baesweiler- siehe Abbildung 5), Closter Zu Heinsberg Hoff und Zehenden zu Hoengen, Frawen zu St. Georgy Erbpfacht zu Hoengen, Herrn zu St. Gereon in Cöllen Hoff und Zehnden zu Gereonsweiler, Fra-wen Zu Bourscheid Hoff zu Schleyden (Nonnenhof), Capituls unser Lieberfrawen in Aachen Hoff zu OIDTWEILER, selbigen Capituls Hoff zu Hoengen, St. Adalberti Herren in Aachen Erbpfacht zu BAESWEILER, Closterrader Hoff zu MERBEREN (Altmerberen, zur Abtei Klosterrath-Rol- duc gehörig), Frawen zu St. Georgy Erbpfacht zu Helrath, Dadenbergs oder Duhsels Hoff zu Al-denhoven, Reuschenbergs Hoff zu Aldenhoven, Küheweydte Hoff zu Pützdorff, Leerodts Hoff zu Pützdorff, Duckweiler Hoff zu Hoengen, Leerodts Hoff zu Schleyden, Horster Hoff zu Schley-den, Herr zu der Leyen Hoff zu Schleyden, Bongardts Hoff zu PUFFENDORFF (siehe Abbil-dung 3), Kentenichs modo Reuschenberger Hoff zu Freyaldenhoven; Spießen einen Hoff zu Ede-ren, Spießen anderen Hoff zu Ederen, Alsdorffer Hoff zu Ederen, Statzen Hoff zu Ederen, Hol-torffs Hoff zu Gereonsweiler, Neßelroder Hoff zu BAESWEILER (siehe Abbildung 4), Winandts Roder Hoff zu Gereonsweiler, Alsdorffer Hoff zu LOVERICH, Randeraths Hoff zu LOVERICH, Leecken Hoff zu OIDTWEILER, Alsdorffer Hoff zu Erberich, Lovenichs Lehen zu Helrath, Grand und Brewers Lehen zu Pützlohn, Wirtz und Mohren Lehen zu FLOVERICH (Siehe Ab-bildung 6), Schollers Lehen zu Gereonsweiler, Wirths Lehen zu PUFFENDORF, Hillensberger Lehen zu BAESWEILER (Hillensberger Hof - später Gut Driesch in Baesweiler), Kerger guth zu Hoengen, Mondenscheinsguth zu Deurboslar, Kaldenbachs guth zu Fronhoven.


Die Urkunde schließt: Also repartirt Aldenhoven, den 16. Marty 1747

Freiherr von Merode, Ambtmann --- von Mirbach --- A. Frhr von Merode --- und Ritter Barlier
J. Hetzer grsber (Gerichtsschreiber in Aldenhoven)

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