Alkohol im Straßenkarneval

An den „tollen Tagen“ sind die Närrinnen und Narren wieder außer Rand und Band und feiern die für sie wohl schönste Jahreszeit.

Leider lässt sich feststellen, dass an diesen Tagen nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche gerne einmal zur Flasche greifen, sei es aus Gruppenzwang, sei es, um als erwachsen zu gelten. Die Bilder von betrunkenen Jugendlichen und Kindern haben in der Vergangenheit immer wieder Anlass zur Besorgnis gegeben. Nicht selten hat deren Verhalten auch zu einer gesteigerten Aggression gegen andere geführt. Dabei hat das Gesetz zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ganz klare Regelungen gesetzt. Der Alkoholausschank bzw. Verkauf und die Weitergabe an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind nach dem Jugendschutzgesetz strengstens verboten. Dieses spricht ein klares Verbot zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren aus. Ab 16 Jahren sind Bier und Wein sowie Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte alkoholische Getränke wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke (sog. branntweinhaltige Getränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden.

Auch in diesem Jahr finden die vom „Festkomitee Baesweiler Karneval“ organisierten Veranstaltungen im Festzelt im Bereich des Parkplatzes „Am Feuerwehrturm“ statt. Die Organisator*innen und Verkaufsstellen in der Nähe wurden wieder darauf hingewiesen, die vorgenannten Vorschriften strengstens einzuhalten, auch wenn die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben, dass die Kinder und Jugendlichen die alkoholischen Getränke nicht vor Ort erhalten haben, sondern von anderen Stellen mit zum Straßenkarneval gebracht haben. Deshalb appellieren wir insbesondere an die Eltern, Verwandten, Bekannten und Freund*innen der Kinder. Unterstützen Sie uns und helfen Sie bitte mit, Kinder und Jugendliche zu schützen! Wenn nicht die Erwachsenen, wer sollte den Kindern dann ein Vorbild sein?

Um einen reibungslosen Ablauf der Feierlichkeiten zu gewährleisten, sind auch in diesem Jahr wieder die Polizei, das Jugendamt sowie das hiesige Ordnungsamt auf dem Veranstaltungsgelände vertreten. Dies soll zeigen, dass an den närrischen Tagen das Feiern für Jung und Alt im Mittelpunkt steht und die Stimmung nicht durch den Anblick sogenannter „Schnapsleichen“ getrübt wird.

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