Alle hier erwähnten Aspekte dienen rein der sachlichen Hintergrundinformation zum laufenden Bebauungsplanverfahren für alle interessierten Bürger. Aspekte, die Sie interessieren und die hier nicht aufgeführt sind, beantworten die zuständigen Kollegen der Stadtverwaltung (Rene Hollender, Leiter Planungsamt Tel 800304 oder Iris Tomczak-Pestel, Techn. Dez. Tel 800311 ) gerne auf Anfrage. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

A         Abwägung

In jedem Bauleitverfahren sind öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen. Solche Belange werden unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (eine Vielzahl an Fachstellen wie z.B. die Städteregion, Umweltverbände und Fachbehörden, Straßenbaubehörden etc.) sowie der Öffentlichkeit (Anwohner, Bürger, usw.) erhoben. Das Ergebnis der Abwägung bestimmt den Inhalt des Bebauungsplans. Insoweit sind Entscheidungen zugunsten oder entgegen bestimmter Belange sachgerecht und ggf. mit erforderlichen einschränkenden Festsetzungen bzw. erforderlichen Kompensationsvorgaben zu treffen. Solche Belange stehen sich teilweise direkt entgegen, sodass eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung erforderlich wird.

B         Bebauungsplanverfahren

Zu jedem Bebauungsplan gibt es einen Anlass bzw. Grund, der zum Aufstellungsbeschluss führt und in der Begründung darzulegen ist. In diesem Fall wurde seitens der hierfür zuständigen Städteregion im Rahmen der Pflegebedarfsplanung ein erhebliches Defizit an Pflegeplätzen im Stadtteil Baesweiler festgestellt. Dieser Bedarf wächst weiter an, sodass zur Versorgung der Baesweiler Bürger im Stadtteil Baesweiler an zentraler Stelle der Bau einer entsprechenden Wohnpflegeeinrichtung ermöglicht werden muss. Diesem Versorgungsauftrag entsprechend hat der Stadtrat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan kann im vereinfachten (einstufig möglichen) Verfahren aufgestellt werden. Zur Wahrung gerade der Umweltbelange wurde aber dennoch die – in diesem einstufigen Verfahren erlässliche - frühzeitige Beteiligung durchgeführt, sowie ein Umweltbericht erstellt. An die frühzeitige Beteiligung schließen sich die Durchführung der sogenannten „Offenlage“, ein zweiter vollumfänglicher Beteiligungsschritt für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (Fachstellen) an. Erst danach und dem daraufhin erforderlichen abschließenden Abwägungsprozess kann ein Satzungsbeschluss erfolgen. Der Stadtrat hat Mitte Juni die Durchführung der Offenlage beschlossen.

C         Catering

Entgegen entsprechender Befürchtungen war und ist nicht geplant, aus der geplanten Pflegeeinrichtung heraus ein Cateringgewerbe zu betreiben. Ausschließlich im Rahmen einzelner Kooperationsprojekte z.B. mit dem benachbarten Kindergarten, die gerade wichtiger Bestandteil der Einbindung der Einrichtung ins Quartier sind, könnte es zu entsprechenden Zusammenarbeiten kommen.

D         Dach

Der Bebauungsplan sieht Flachdächer auf dem Hauptdach sowie einem untergeordneten Staffelgeschoss vor. Dabei sind große Dachbereiche zu begrünen. Das fördert nicht nur die optische Gestaltung, sondern hält Regenwässer bei stärkeren Regenereignissen länger zurück und dient dem Klimaschutz. Die maximal erlaubten Höhen der Dachebenen sind im Bebauungsplan genau festgesetzt.

E          Entwicklungskonzept

Im Rahmen des bereits 2014 verabschiedeten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Innenstadtbereich der Stadt Baesweiler wurde im Rahmen der damaligen Bürger- und Gremienbeteiligung der Wunsch nach zentralem Senioren-/Generationenwohnen erhoben und zwei größere Flächen zur Innenstadtverdichtung dafür als geeignet identifiziert. Einmal der hier betrachtete Standort sowie der Innenbereich zwischen Kirchstraße, Antoniusstraße und Friedens-straße. Aufgrund des dringenden Pflegebedarfes (ein erhebliches Defizit wurde bereits vor drei Jahren festgestellt) und des nicht mehr erforderlichen Bedarfes dieser bisherigen städtischen Friedhoferweiterungsfläche, ist insbesondere auch aufgrund der guten integrierten zentralen Lage der ausgewählte Standort Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung weitere Alternativstandorte vorgeschlagen und untersucht. Hierzu zählten Grundstücke im Einmündungsbereich Albert-Schweitzer-Straße /Breitestraße, städtische Schulgrundstücke, Wohngebietsinnenbereiche z.B. hinter der Kurt-Schumacherstraße bis hin zu  abgelegenenen Grundstücken in nicht integrierten Lagen. (Aufzählung nur beispielhaft) . Diese Grundstücke stellen insbesondere in Hinblick auf ihre Zentralität, ihre mögliche Umsetzung des Quartierbezuges und  auch mangels fehlender kurzfristiger Verfügbarkeit  keine echte umsetzbare Alternative zum geplanten Standort dar..

F          Fachbehörden

Die Liste der sogenannten TÖBs (Träger öffentlicher Belange), die in jedem Bebauungsplanverfahren beteiligt werden und sich mit Rückmeldungen und Forderungen aus ihrer jeweiligen Fachsicht einbringen, umfasst in Baesweiler zur Zeit ca. 60  verschiedene Stellen. Darunter sind Versorgungs-träger, Bodengeologische Fachstellen, Verbände, verschiedenste Fachdienststellen der Städteregion, des Landesbetriebes Straßenbau, der Bezirksregierung, aber auch Kirchen, Verkehrsbetriebe und nicht zuletzt die am Verfahren beteiligten Fachämter der Stadt. Es ist gerade Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens - von dort benannte - Aspekte in Einklang zu bringen und Bedenken auszuräumen. Vorliegend hat dies zu einer engen Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde geführt, um zugunsten der bestehenden Umweltbelange geeignete Festsetzungen/Beschränkungen/Bauvorgaben zu ermitteln.     

G         Gutachten

In jedem Bebauungsplanverfahren werden klassischerweise zu einzelnen Aspekten Gutachten eingeholt. In diesem Fall wurde zum Artenschutz, zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, zum Immissionsschutz, zu den Bodenverhältnissen sowie zu den Aspekten Verkehr und Stellplätze Gutachter eingeschaltet. Gutachten sind - zur objektiven Vergleichbarkeit – immer auf der Grundlage von Gesetzen, Erlassen oder anderer rechtlicher Vorgaben zu erstellen. Dies führt dazu, dass nicht immer subjektiv nachempfunden werden kann, warum einzelne Aspekte „rechtlich“ nicht zu berücksichtigen sind, andere aber wiederum wohl. So ist klar geregelt, wo und wie relevante Immissionspunkte festzulegen sind, unter welchen Rahmenbedingungen Verkehrsmessungen stattfinden müssen und auch, dass z.B. der Einsatz von Rettungshubschraubern/Krankenwagen im jeweils erforderlichen Notfall überall und für jeden Menschen zulässig ist.

H         Hirschkäfer

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bekannt, dass sich im Bereich der Schugansgasse, am Friedhof und vor allem unter einer Hainbuche auf dem geplanten Baugrundstück eine Hirschkäferpopulation befindet, deren Lebensraum durch die geplanten Maßnahmen möglichst gering beeinträchtigt werden sollte. Da der Lebensraum sich unter der Erde und gerne in Totholz befindet, wurde der Erhalt der Hainbuche im Bebauungsplan festgesetzt. Weiterhin wurden Bodeneingriffe (Unterkellerungen) auf einen geringen und abgestimmten Bereich beschränkt sowie Vorgaben zur Ausbildung von Wurzelbrücken und zur Leitungsverlegung gemacht. Darüber hinaus werden auf dem Grundstück und auf weiteren Grundstücken in näherer räumlicher Umgebung (z.B. Gymnasium, Friedhof ) Bruthilfen (Brutgruben und Totholzpyramiden) für die Hirschkäferpopulation angelegt, die es ihr ermöglichen, ihren Lebensraum in die nähere Umgebung zu erweitern. Gerade zum Umgang mit dem Hirschkäferstandort hat es mehrere Abstimmungen mit der zuständigen Fachbehörde und diversen Biologen gegeben.

I           Immissionsschutz

Das Thema Immissionsschutz wurde gutachterlich untersucht. Grundlage waren dabei die Angaben aus dem Verkehrsgutachten sowie Festlegungen des Betreibers zur beabsichtigten späteren Betriebsführung. Solche Angaben sind dabei Grundlage der später auch im Baugenehmigungs-verfahren nochmal zu prüfenden Betriebsbeschreibung. Dort festgesetzte Rahmenbedingungen sind später im Rahmen einer Baugenehmigung nachzuweisen. Erforderliche Auflagen werden in der Baugenehmigung festgesetzt. Vorliegend wurde die mögliche immissionsverträgliche Umsetzung des Vorhabens und des späteren Betriebes bei geeigneten Betriebsbeschränkungen sowie aufgrund der Planung (Schutz des rückwärtigen Bereiches vor Verkehr) festgestellt.

J          Ja zur Seniorenwohnanlage UND zum Hirschkäfer

Die  Betrachtung der einzelnen, auch gegeneinanderstehenden öffentlichen und privaten Belange und deren bestmögliche, gerechte Berücksichtigung und Umsetzung in geeignete Bebauungsplan-Festsetzungen soll ein klares „JA“ sowohl zur Schaffung einer erforderlichen Anzahl an fehlenden Pflegewohnplätzen in zentraler Lage, als auch ein „ JA“ zur  geringstmöglichen Beeinträchtigung und zu geeigneten Kompensationsmaßnahmen zum Erhalt der Hirschkäferpopulation am Standort sichern.

K         Keller

Über die Erkenntnisse aus den Vorgaben des Landschaftsschutzes und zur Hirschkäferpopulation hinaus, wird der Bereich der möglichen Unterkellerung als Erdeingriff auf ein geringst mögliches Maß und eine abgestimmte Lage beschränkt.

L          Landschaftsschutz

Teile des Heckenbestandes entlang der Schugansgasse sowie quer dazu im Bereich des Baugrundstückes und eine Baumgruppe außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden in den siebziger Jahren unter Landschaftsschutz gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass ein Teil des damaligen Bestandes heute in Teilen nicht mehr vorhanden ist, ausgetauscht wurde, oder aber sich unterschiedlich ökologisch weiterentwickelt hat, wird unter Berücksichtigung dieser Entwicklung zum dauerhaften Erhalt des  heutigen erhaltenswerten Bestandes, vor allem aber auch zu dessen erheblicher Ergänzung und dauerhaften Pflege, diese Unterschutzstellung – das Baugrundstück betreffend - vollständig in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übertragen und an die unterschiedlichen Teilbereiche qualifiziert angepasst.

M        Müll  

Die zugrunde gelegte erforderliche Erschließungsplanung für das Vorhaben betrachtet auch die Schleppkurve dreiachsiger Müllfahrzeuge sowie die Möglichkeit der betreiberseitigen Bereitstellung auf eigenem Grundstück.            

 

N         Nein zu unüblichen, ggf. störenden Betriebsausweitungen

Mit „Investorenobjekten“ gehen oft Ängste einher, dass Renditewünsche zu unzulässigen Betriebserweiterungen und dadurch verursachten Störungen für die Umgebung führen könnten.

Vorliegend stecken die Gutachten erste Rahmenbedingungen, die als Grundlage des Bebauungsplanes auch Grundlagen der Betriebsführung sind, fest. Der zukünftige Betreiber ist über diese Bedingungen/Festsetzungen informiert. Rechtlich können nicht alle einzelnen Punkte (z.B. Schichtzeiten) in Bebauungsplanfestsetzungen überführt werden. Solche Festlegungen werden im sich anschließenden Baugenehmigungsverfahren getroffen und sind im Rahmen der Bau- und Betriebsüberwachung dann später auch durchsetzbar. Zusätzlich wird die Stadt mit dem Betreiber relevante Punkte auch in einer städtebaulichen Vereinbarung vereinbaren. So sind für eine Pflegewohneinrichtung unübliche störende Betriebserweiterungen (Partyservice, Raumvermietung an externe Dritte) auszuschließen.

O         Orientierung

Der Bebauungsplan sieht eine Orientierung des Baukörpers auf den Baugrundstücken derart vor, dass die Anfahrt/Erschließung des Grundstückes ausschließlich über das erste Grundstück neben den vorhandenen bebauunten Grundstücken der Stegerhüttestraße erfolgen darf. Ein Fahrverkehr hinter die Grundstücke der Angrenzer der Stegerhüttestraße oder gar eine Umfahrt usw. sind nicht geplant. Der kompakte Baukörper selbst liegt rückwärtig der Anlieger, das darüberliegende Staffelgeschoss ist von untergeordneter Breite und springt von der den Anwohnern zugewandten Fassade zurück. Untergeordnete Vorbauten sind zu dieser Seite auch deutlich reduziert. Außenbereiche der Einrichtung, die durch deren Bewohner und Besucher genutzt werden können (Parkanlage, Terrasse vor der Cafeteria), sind zur Verringerung dadurch auftretender Immissionen hinter dem Gebäude, abgewandt von den Anwohnern auszurichten.

P         Parkplätze

Die erforderliche Anzahl der Stellplätze wird vor dem Gebäudekomplex und überwiegend seitlich der bestehenden Bebauung vorgesehen. Es entstehen zwei, durch die Zufahrt geteilte Parkplatzbereiche sowie zwei Behindertenstellplätze in unmittelbarer Nähe des Eingangs. Es ist beabsichtigt, den den Anwohnern zugewandten Parkplatzteil dem Nachtbetrieb zu entziehen und nur im Tagbetrieb zu nutzen, um Immissionen zu minimieren.

Q         Quartiersbezug

Eine wesentliche Anforderung der Städteregion als zuständige Heimaufsicht ist ein gutes Betreiber-konzept an einem zentralen Standort, das einen deutlichen Quartiersbezug der Einrichtung aufweist. Dieser Aspekt war für die städteregionale Auswahl des Betriebskonzeptes mitentscheidend. Vorliegend sichern die Nähe zu Schule, Kindergarten, Innenstadt mit Kirche, Friseur, Buchhandel usw. nicht nur die räumliche Erreichbarkeit, sondern bieten sich auch als mögliche Kooperationspartner an. Eine Wechselwirkung zwischen Einrichtung und Quartier wird darüber hinaus auch durch den Friedhof als benachbarte Grünanlage begünstigt. Wechselseitig mögliche Besuche in den Einrichtungen bieten in beide Richtungen Gelegenheit zum Austausch.

R         Rettungswege

Eine detaillierte Brandschutzplanung und deren Prüfung erfolgt im Rahmen des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens. Grundsätzlich wurden die Themen erforderliche Löschangriffe und Entfluchtung jedoch für die geplante zweigeschossige Bauweise  mit Staffelgeschoss erörtert. Eine Feuerwehrumfahrt und ein Drehleitereinsatz sind unmittelbar um das Gebäude vorliegend nicht erforderlich. Vielmehr sind ausreichende Treppenhäuser/Fluchttreppen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

S          Seniorenwohnanlage

Geplant ist auf der vorher erhobenen Bedarfsfeststellung der Städteregion eine Senioren-Pflegewohnanlage mit 90 Pflegeplätzen und 13 betreuten Kleinwohnungen. Ebenso wie die Kommune auf Bedarfsplanungen für fehlende Kindergartenplätze in den letzten Jahren wiederholt reagiert und jeweils mit breiter Zustimmung Bauflächen für KITAs bereitgestellt hat, muss sie auch dem steigenden Bedarf an Pflegeplätzen im Stadtteil Baesweiler Rechnung tragen. Überdies wurde gerade der hier betrachtete Innenstadtbereich bereits 2014 im Rahmen der Bürgerbeteiligung als einer der wenigen möglichen zentralen Standorte für Generationenwohnen identifiziert. Baesweiler Bürger sollen Ihre älteren Familienmitglieder auch in Baesweiler versorgen können oder versorgt wissen.

T          Teilhabe

Senioren als Teil unserer Gesellschaft sollen in ihrer Mitte verbleiben, zentral wohnen und möglichst lange auch aktiv am Leben teilhaben können. Dies wird durch kurze Wege in die Innenstadt, mögliche Spaziergänge im Grünen, Kontakte zu anderen Bürgern (Cafeteria) und Kooperationen im Quartier ermöglicht und begünstigt.

U         Umweltbelange

Trotz Durchführung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens herrschte von Anfang an Konsens darüber, dass dennoch ein Umweltbericht und ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt würden sowie freiwillig Ausgleichsmaßnahmen/Kompensationsmaßnahmen in möglichem Umfang auf dem Grundstück durch den Betreiber umgesetzt werden sollen. Die Belange der später bekannt gewordenen Hirschkäferpopulation wurden ebenfalls intensiv in das Verfahren integriert. Sowohl mit der hierfür zuständigen Fachbehörde (UNB), als auch mit den Planern, externen Biologen und Gutachtern hat es eine ganze Reihe an Orts- und Abstimmungsterminen/-gesprächen gegeben, deren Erkenntnisse in den Bebauungsplan, aber auch darüber hinaus in Planmaßnahmen der Kommune einfließen.

V         Verkehr

Ein Verkehrsgutachten und eine gutachterliche Ermittlung des Stellplatzbedarfes wurde erstellt. Dem Gutachten liegt eine Festlegung der beabsichtigten Betriebsführung (Mitarbeiterzahl, Wirtschafts-verkehre usw.) zugrunde. Eine 24 Stunden-Messung wurde durchgeführt. Vorgaben an solche Immissionsmessungen wurden beachtet. Das Gutachten prognostiziert schon am stärksten durch die Einrichtung betroffenen Knotenpunkt (Einmündung Maarstraße/Stegerhüttestraße) nur geringe und in deren weiterer Verteilung auf das Straßennetz dort  dementsprechend  nicht mehr  feststellbare Verkehrszunahmen. Die Qualität des Knotenpunktes am Standort verschlechtert sich durch den Betrieb gemäß Gutachten nicht.

W        Wohnen

Eine Alten-Pflegewohneinrichtung ist eine Wohnanlage und stellt im planungsrechtlichen Sinne „Wohnen“ dar. Alle zum „Wohnen“ gehörenden Dinge wie notwendiges Parken, Besuche, Müllentsorgung, Arztbesuche usw. sind somit wie in allen Wohngebieten gleichermaßen notwendig und zulässig.

X        

Alle hier erwähnten Aspekte dienen rein der sachlichen Hintergrundinformation zum laufenden Bebauungsplanverfahren für alle interessierten Bürger.

Y

Aspekte, die Sie interessieren und die hier nicht aufgeführt sind beantworten die zuständigen Kollegen der Stadtverwaltung (Rene Hollender, Leiter Planungsamt Tel 800304 oder Iris Tomczak-Pestel, Techn. Dez. Tel 800311 ) gerne auf Anfrage. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Z          Zentralität

Der gewählte Standort liegt in zentralster Lage in Baesweiler. Das bedeutet kurze Wege zum Zentrum, zu den Kirchen, zum Friedhof, zum Friseur und zum Einkaufen. Das bedeutet Spazierengehen im Grünen und ein generationenübergreifendes Nebeneinander mit Schule und Kindergarten. Das bedeutet ein mögliches Verbleiben in der Ortsmitte Baesweilers im Alter.

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Bürgermeister Pierre Froesch

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Frühling steht vor der Tür. Die Temperaturen werden wieder milder, die ersten Osterglocken sprießen und endlich lässt sich auch die Sonne häufiger blicken. Zudem stehen die Osterferien und -feiertage vor der Tür. Das bietet viele Gelegenheiten, auch mal wieder die Freizeitangebote in Baesweiler zu nutzen.

Bei frühlingshaftem Wetter bietet es sich sicherlich an, noch einmal durch unsere Parks zu spazieren. Beispielsweise werden im CarlAlexanderPark bald Kirschblüten die Bäume zieren, und auch ein Besuch im Burgpark in Setterich oder im Sport- und Bürgerpark an der Parkstraße lohnen sich. Angrenzend zum Wasserspielplatz öffnet Ende März nach ihrer Winterpause auch wieder die Minigolfanlage.

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