Coronavirus: Aktuell gültige Verordnungen
22 Jan 2021
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung
Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis zum 15. Februar 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen in dieser Zeit stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung. So gilt ab 25. Januar 2021 beispielsweise, dass unter anderem bei der Fahrt mit Bus und Bahn sowie beim Einkaufen einen medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen ist.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Corona-Betreuungsverordnung) - in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung und die dazugehörige Anlage
Die Verordnung zum Schutz von Betreuungseinrichtungen vor dem Coronavirus (CoronaBetrVO) wurde ebenfalls überarbeitet. Die Verordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während des verlängerten Lockdowns und gilt in dieser Form vom 11. Januar bis 31. Januar 2021.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Corona-Einreiseverordnung) - in der ab 16. Januar 2021 gültigen Fassung
Die Corona-Einreiseverordnung wurde aktualisiert. Es gelten besondere Regeln für alle Personen, die aus Virusvarianten-Gebieten nach Nordrhein-Westfalen einreisen. Diese müssen sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die nur unter bestimmten Auflagen frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden kann. Alle Personen, die aus anderen Risikogebieten einreisen, müssen sich ebenfalls unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können (Einreisetestung). Die konkreten Auflagen sind der Verordnung zu entnehmen.
Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäneverordnung NRW) - in der ab 19. Januar 2021 gültigen Fassung
Die Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen in Nordrhein-Westfalen wurde verlängert und leicht überarbeitet. Ziel der Verordnung ist es, die Quarantäne-Bestimmungen zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten. Neu geregelt ist, dass auch das positive Ergebnis eines Corona-Schnelltests zum unmittelbaren Antritt der Quarantäne verpflichtet.