Aktuelle Informationen der Stadt Baesweiler über die Haushaltssituation und die Entwicklung der Steuern und Gebühren im Jahr 2023

Haushaltssituation

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte im Jahresabschluss 2021 ein Überschuss von rund 1,75 Millionen Euro festgestellt werden.

In 2022 profitierte die Stadt Baesweiler von einem sehr hohen Gewerbesteueraufkommen, das auch im Jahresabschluss 2022 voraussichtlich zu einem Überschuss führen wird. Gemäß der Systematik der Finanzierung der Kommunen in NRW führt ein überdurchschnittlicher Zuwachs bei den Steuern aber dazu, dass eine Kommune geringere Zuweisungen des Landes erhält. Dies trifft uns bereits im Jahr 2023 und voraussichtlich noch mehr im Jahr 2024.    

Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2022 eingebracht. Es ist vorgesehen, den Haushalt nach den Beratungen in der Ratssitzung am 14.02.2023 zu beschließen. Neben den geringeren Zuweisungen des Landes leidet auch der Haushalt 2023 in nahezu allen Bereichen unter der hohen Inflation und den gestiegenen Energiepreisen.  

Dementsprechend sieht der Haushaltsplanentwurf 2023 zum jetzigen Zeitpunkt ein Defizit von rund 1,1 Million Euro im Ergebnisplan vor.  

Keine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer!

Dennoch hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 20.12.2022 einstimmig beschlossen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern auch in 2023 nicht zu erhöhen und ist damit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.

Damit erhebt die Stadt Baesweiler bei den Grund- und Gewerbesteuern weiterhin mit Abstand die niedrigsten Hebesätze in der StädteRegion Aachen, wie sich aus der nachstehenden Tabelle ergibt:

  Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B
Stadt 2023 2023 2023
  Punkte Punkte Punkte
Aachen 475 305 525
Alsdorf 495 437 695
Baesweiler 440 270 460
Eschweiler 490 310 520
Herzogenrath 485 325 650
Monschau 495 450 695
Roetgen 530 370 660
Simmerath 445 350 490
Stolberg 495 495 595
Würselen 495 437 575

Rat und Verwaltung sind sich einig, dass die Bürgerinnen und Bürger, die derzeit mehr denn je durch die inflationsbedingt stark steigenden Preise in nahezu allen Bereichen belastet sind, nicht auch noch durch höhere städtische Steuern und Gebühren zusätzlich belastet werden dürfen.

Hierbei nimmt die Stadt bewusst in Kauf, dass ihr durch den geringen Hebesatz bei der Grundsteuer B bei der Berechnung der Zuweisungen des Landes höhere Steuern angerechnet werden, als sie tatsächlich hat.

Der komplette Haushaltsplanentwurf 2023 kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.


Entwicklung der Gebühren

Auch bei den Benutzungsgebühren ergibt sich 2023 eine äußerst erfreuliche Entwicklung: Die Benutzungsgebühren werden in 2023 nicht angehoben, die Abfall- und Abwassergebühren sinken sogar gegenüber dem Vorjahr.

Unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben die Straßenreinigungsgebühren mit 1,58 € je laufendem Frontmeter und auch die Gebühr für die Winterwartung mit 0,57 € je laufendem Frontmeter.

Ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben die Bestattungs- und Grabstellengebühren. Die Gebührenhöhe der einzelnen Tarife, die gesamte Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren sowie alle anderen Gebührensatzungen können Sie der Homepage unter „Rathaus“, Rubrik „Ortsrecht“ entnehmen.

Bei den Abfallbeseitigungsgebühren sinkt die Jahresgrundgebühr für die Restmülltonne von 109,32 € auf 102,84 € und die Jahresgrundgebühr für eine Abfallgemeinschaft von 84,96 € auf 79,32 €. Die Kosten je Entleerung sinken von 3,94 € auf 3,34 €. Die Kosten für die Biotonne reduzieren sich von 42,24 € auf 31,20 €.  

Auch im vergangenen Jahr haben die Kosten für das Einsammeln und Entsorgen des sogenannten „wilden Mülls“ den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung ganz erheblich belastet. Diese Kosten entstehen, wenn Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, dann von Mitarbeitern des Baubetriebsamtes eingesammelt und von der Stadt kostenpflichtig entsorgt werden muss.  

Bitte entsorgen Sie keine Abfälle auf Straßen, Wegen, Plätzen oder in Grünanlagen!

Es gibt in unserer Stadt zahlreiche Möglichkeiten, Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.  

Neben der Nutzung der unterschiedlichen Tonnen für die Abfallentsorgung (schwarz, gelb, blau und grün) besteht auch auf dem Recyclinghof die Möglichkeit, diverse Arten von Abfall abzugeben.

Ab 2023 ist nicht nur eine, sondern sind zwei kostenlose Sperrgutabholungen in der Grundgebühr für die Restmülltonne bereits enthalten. Das Entgelt für jede weitere Sperrgutabholung beträgt 15 €.

Eine Sperrgutanmeldung kann z.B. telefonisch unter der Nr.: 02403/5550666 oder unter der Email-Adresse: info@regioentsorgung.de erfolgen.

Helfen Sie bitte, unsere Stadt sauber zu halten und damit auch die Allgemeinheit nicht durch zusätzliche Kosten zu belasten.  

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW hat im Mai ein richtungsweisendes Urteil zur Kalkulation von Abwassergebühren gesprochen und dabei eine langjährige anderslautende Rechtsprechung aufgegeben. Das Land NRW hat dies zum Anlass genommen, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und hat Grundsätze für die Geltendmachung kalkulatorischer Kosten im Rahmen der Gebührenkalkulation unmittelbar im Gesetz geregelt.  

Die Kalkulation der Abwassergebühren für 2023 berücksichtigt die neue Rechtslage und führt zu einer Reduzierung der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung von 3,14 € je m³ Wasserverbrauch auf 3,02 € je m³. Die Kanalbenutzungsgebühren für das Niederschlagswasser sinken von 1,19 € je m² auf 1,05 € je m² befestigter Fläche, die an die Kanalisation angeschlossen ist.

Ohne, dass es eines Widerspruches bedarf, wird auch die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung des Jahres 2022 im Rahmen des jährlichen Abgabenbescheides für das Jahr 2023 korrigiert. Bei der Abrechnung des Jahres 2022 kommt der neu kalkulierte Gebührensatz von 2,97 € je m³ Wasserverbrauch (bislang 3,14 €) zur Anwendung.    

 

 

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