Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Verweilverbot auf dem öffentlichen Parkplatz „Am Feuerwehrturm“ der Stadt Baesweiler

Verweilverbot Parkplatz "Am Feuerwehrturm"

In der Sitzung des Stadtrates vom 07. November 2023 wurde einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung über ein Verweilverbot auf dem öffentlichen Parkplatz „Am Feuerwehrturm“ der Stadt Baesweiler beschlossen.

In den letzten Monaten kam es vermehrt zu abend- und nächtlichen Treffen der sogenannten Auto-Tuning-Szene auf dem öffentlichen Parkplatz „Am Feuerwehrturm“.

Im Rahmen derartiger Treffen kam es bedauerlicherweise auch dazu, dass der Parkplatz „Am Feuerwehrturm“ mit teils erheblich überhöhten Geschwindigkeiten befahren wurde, um sogenannte „Donuts“ vorzuführen. Hierunter werden bestimmte Arten von Driftmanövern verstanden, bei denen das Fahrzeug in einem Kreis fährt und dabei den Hinterreifen übermäßig durchdrehen lässt. Dies führt in der Regel zu sichtbaren Reifenspuren in Form eines Kreises auf dem Boden. Das Fahren solcher „Donuts“ im öffentlichen Verkehrsraum ist illegal.

Darüber hinaus kam es immer wieder zu erheblichen Lärmbelästigungen durch gezielt lautes Aufheulen der Motoren und Abspielen von Musik in Kombination mit weit geöffneten Fenstern und Türen der Fahrzeuge. Des Weiteren wurden nach solchen Treffen häufig Müll auf dem Parkplatz aufgefunden.

Die Zusammenkünfte der Szene unter Beteiligung von mitunter 20 bis 30 Fahrzeugen erfolgten vorwiegend an den Wochenenden, teilweise aber auch innerhalb der Woche ab den späteren Abendstunden und teilweise bis in die frühen Morgenstunden.

Durch das Verweilverbot auf dem öffentlichen Parkplatz „Am Feuerwehrturm“ wird bezweckt, die auftretenden Störungen der Nachtruhe der Anliegenden zu unterbinden.

Hiermit ist das Verweilen von Personen auf dem Parkplatz außerhalb des üblichen Parkvorgangs täglich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt. Ausgenommen hiervon sind Schaustellende und Besuchende der alljährlichen Kirmes- und Karnevalsveranstaltungen innerhalb der ausgewiesenen Veranstaltungsflächen. Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 21.30 Uhr ist das Parken nur mit Parkscheibe für die Dauer von maximal 3 Stunden erlaubt. Hiervon ausgenommen sind die mit dem Zusatzzeichen „frei“ gekennzeichneten Parkplätze. Darüber hinaus ist jede Verunreinigung des Parkplatzes untersagt, insbesondere das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten, Papier, Glas und Zigarettenkippen.

Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist es der Verwaltung möglich, entsprechende Bußgelder auf dem Parkplatz „Am Feuerwehrturm“ zu erheben. Zudem kann die Polizei unmittelbar Platzverweise erteilen. Ziel der Verordnung ist, die Attraktivität des Parkplatzes für die Auto-Tuning-Szene nachhaltig zu mindern und die ausschließlich ordnungsgemäße Nutzung als Parkfläche sicherzustellen.

An den Zufahrten zum Parkplatz über die angrenzenden Straßen Peterstraße und Am Feuerwehrturm wird durch das Hinweisschild auf das Verweilverbot sowie etwaige drohende Verfahren bei festzustellenden Verstößen hingewiesen.

Die Kontrollen seitens des von der Stadtverwaltung beschäftigten Ordnungspräsenzdienstes und der Polizei wurden verstärkt.

„Es ist mir sehr wichtig, Störungen der Nachtruhe der Anliegenden deutlich zu reduzieren. Die neue Ordnungsbehördliche Verordnung und örtliche Kontrollen werden hierzu einen wichtigen Beitrag leisten“, sagte Bürgermeister Pierre Froesch.

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