Bei der Stadt Baesweiler ist für das Jahr 2024 folgender Ausbildungsplatz zu besetzen:
Ausbildung als Stadtinspektoranwärter*in (m/w/d); Duales Studium | Bachelor of Laws
Hier werden Ausbildung in der Verwaltung und Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) kombiniert. Bei diesem bezahlten Vollzeitstudium wird die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt erworben. Der europaweit anerkannte Abschluss „Bachelor of Laws“ bildet die Voraussetzung für ein Masterstudium an deutschen und europäischen Hochschulen.
Beginn der Ausbildung: 01.09.2024 im Beamtenverhältnis
Dauer des Vorbereitungsdienstes: 3 Jahre
Einstellungsvoraussetzungen
- Allg. Hochschulreife (Abitur) oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (FHR) oder eine andere gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO)
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
- gesundheitliche Eignung
- gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Interesse an rechtlichen Zusammenhängen und Gesetzen
- ausgeprägte schriftl. und mündl. Kommunikationsfähigkeit
- Spaß an Teamarbeit
- Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- keine Eintragung im Führungszeugnis
Mit der HSPV NRW hat im September 2019 auch die bundesweit größte Hochschule für den öffentlichen Dienst einen Studienort in Aachen eröffnet.
Der Studienort ist besonders für die Studierenden der im Umkreis liegenden Städte und Gemeinden, so auch für die Studierenden der Stadt Baesweiler, interessant. Diese Studierenden wurden bislang dem Studienort Köln zugewiesen. Durch die Nähe zum Studienort entfallen weite Fahrtwege und die Verknüpfung beziehungsweise die Verbindung von Theorie und Praxis ist so noch besser aufgestellt.
Weitere Informationen zum Dualen Studium finden Sie hier.
Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden begrüßt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (wenn der/die Bewerber/in noch nicht volljährig ist) und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse werden bis spätestens 24.06.2023 erbeten an den
Bürgermeister der
Stadt Baesweiler
- Personalabteilung -
Postfach 11 80
52490 Baesweiler
Aus Gründen der Kostenersparnis wird darum gebeten, auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Darüber hinaus werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt, sondern datenschutzgerecht vernichtet.
