Biotonne für alle - ab 2024 wird die Nutzung der Biotonne in Baesweiler verpflichtend
Der Wandel zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Nachhaltige Abfallwirtschaft bedeutet zuallererst, wiederverwendbare sowie recyclingfähige Abfälle und Reststoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückzuführen und damit Ressourcen, Umwelt und Klima zu schonen.
Das beste Beispiel für eine hochrangige Verwertung bietet die Nutzung von Bioabfall zur Gewinnung von Biogas und Kompost. Für die Nutzung von Bioabfällen ist jedoch eine hohe Sortenreinheit erforderlich. Aufgrund der Beschaffenheit von Bioabfällen können (nachträglich) keine Fremdstoffe wie Kunststoff, Glas, Papier und Metall heraussortiert werden. Eine wichtige Rolle spielen deshalb gesetzliche Vorgaben, die einen fachgerechten und umweltfreundlichen Umgang mit Abfällen einfordern und fördern.
Seit dem 1. Januar 2015 sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz in §11 die „Getrennthaltungspflicht" für Bioabfälle vor. Damit werden Sie als Privatperson in die Pflicht genommen, Ihren Biomüll in der Biotonne getrennt von allen anderen Abfällen zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen.
Das im Jahr 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert in § 20 die Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Bioabfälle, getrennt von allen übrigen Abfallarten einzusammeln. Das bedeutet, dass Ihre Müllabfuhr ebenso verpflichtet ist, Ihre Bioabfälle abzuholen.
Für die Stadt Baesweiler ist die RegioEntsorgung AöR als Einsammlerin und die AWA Entsorgung GmbH als Anlagenbetreiberin und Verwerterin der Bioabfälle zuständig. Zusammen bieten sie mit der Biotonne und der Bio-Vergärungs- und Kompostierungsanlage ein flächendeckendes Angebot für die Getrenntsammlung von Küchen- und Gartenabfällen. Kurzum: RegioEntsorgung und AWA kümmern sich verantwortungsvoll um Ihre Bioabfälle.
Und damit kommen Sie ins Spiel: In der Vergangenheit konnten Sie in Baesweiler die Biotonne als freiwilliges Angebot nutzen. Viele Baesweiler Haushalte haben den Komfort der getrennten Bioabfallsammlung bereits schätzen gelernt und nutzen seit vielen Jahren eine Biotonne. Sie haben damit einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen und klimaschützenden Verwertung des Bioabfalls geleistet.
Die bundesweite Hausmüllanalyse des Umweltbundesamtes (veröffentlicht im Jahr 2020) hat ergeben, dass 40 % Biomüll in der Restmülltonne enthalten sind. Um auch diesen Bioabfall verwerten zu können, wird die Nutzung der Biotonne in konsequenter Umsetzung der bereits erwähnten bestehenden gesetzlichen Vorgaben ab 2024 verpflichtend.
Als einziger „Befreiungstatbestand“ von der grundsätzlichen Pflicht zur getrennten Nutzung der Biotonne gilt die Kompostierung aller anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück. Sie kann als „fachgerechte Eigenverwertung“ von Bioabfall beantragt, von der RegioEntsorgung geprüft und bei Erfüllung der Vorgaben zugelassen werden. Die näheren Bedingungen sind in der Abfallsatzung der RegioEntsorgung festgelegt. Einfach ausgedrückt, dürfen Sie nur auf die Biotonne verzichten, wenn Sie nachweisen, dass alle organischen Abfälle aus Ihrer Küche und Ihrem Garten auf dem eigenen Grundstück kompostiert und dort auch verwertet werden.
Die Biotonne können Sie beim Kundendienstzentrum der RegioEntsorgung bestellen.
Alle zwei Wochen sollte sie zur Leerung an den Straßenrand gestellt werden, auch wenn sie noch nicht voll ist. Da es aus hygienischer Sicht ratsam ist, Bioabfallbehälter so oft wie möglich leeren zu lassen, wurden diese nicht an das elektronische Zählsystem angeschlossen.
Zusätzlich zu den Biotonnen können ganzjährig zu den Abfuhrterminen die gebührenpflichtigen Laubsäcke für kleinere Gartenabfälle zur Abholung bereitgestellt werden.
Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der AWA GmbH unter 02403/8766-353 oder hier.