Wahlen

Europawahl 2024

Am Sonntag, 09.06.2024, findet die neunte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland statt.

 

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten rechtzeitig bis spätestens zum 19.05.2024 zugestellt.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Inhaber/innen eines Wahlscheins können an der Wahl in der StädteRegion Aachen (ohne das Gebiet der Stadt Aachen), durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Wahlscheinbeantragung:

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ab sofort (auch bereits ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung) bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Dabei müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

 

Briefwahlunterlagen können ab sofort online (auch bereits ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung) unter dem folgenden Link beantragt werden:

https://okwebwahlschein.regioit.de/baesweiler/index.html#/

Hinweis: Eine Freischaltung zur Beantragung eines Webwahlscheins (o.g. Link) erfolgt in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 05.06.2024.

 

Der QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung enthält bereits Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie diesen Code scannen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum zur Identifikation eingeben und schon können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Wahlscheinanträge per Email richten Sie bitte an: wahlamt@stadt.baesweiler.de.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlamtes gerne unter der Rufnummer 02401/800-212 oder per E-Mail (wahlamt@stadt.baesweiler.de) zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass das

Wahlamt der Stadt Baesweiler

ab dem 02.05.2024

im Verwaltungsgebäude Setterich, Sitzungssaal,

An der Burg 3, 52499 Baesweiler,

eingerichtet ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl ).

 

 

Wahlberechtigt sind:

alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausland lebenden Deutschen an der Europawahl teilnehmen; Auskünfte hierzu erteilt das Wahlamt;

alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Deutsche und Unionsbürger, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Unionsbürger sind zusätzlich dann vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

 

 

Wahlhelferwerbevideo der Landeswahlleiterin

 

 

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