Abfallentsorgung in der Stadt Baesweiler

Mit dem Ziel, die kommunale Abfallentsorgung in Zukunft nachhaltig frei, wirtschaftlich, kostengünstig und bürgernah aktiv zu betreiben, hat sich die Stadt Baesweiler im Jahr 2008 dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung angeschlossen.

Für die Aufgabenwahrnehmung der auf den Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben (operatives Geschäft), ist am 26.11.2005 ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet worden, die RegioEntsorgung AöR. Sie ist somit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE). Sie ist im Stadtgebiet Baesweiler für die Sammlung und den Transport zuständig und hat entsprechende Satzungshoheit. Im Rahmen dessen hat die RegioEntsorgung AöR eine „Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung“ erlassen.

Der Zweckverband, dem neben der Stadt Baesweiler die Städte/Gemeinden Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Inden, Langerwehe, Linnich, Monschau, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Vettweiß und Würselen angehören, ist allein in kommunaler Hand und somit unabhängig von den Einflüssen privater Dritter.

Aufgaben der RegioEntsorgung AöR:

Seit dem 01.01.2008 erbringt das Kommunalunternehmen "RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts" (RegioEntsorgung AöR) auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Baesweiler die folgenden Entsorgungsleistungen (siehe die sog. Abfallsatzung im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung in der jeweils gültigen Fassung)

  • Einsammeln und Befördern von Restmüll
  • Einsammeln und Befördern von Bioabfällen
  • Einsammeln und Befördern von Altpapier
  • Einsammeln und Befördern von Gartenabfällen
  • Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen
  • Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten
  • Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen und Übergabestellen zur Anlieferung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen für Alttextilien und Schuhe
  • Betrieb des Wertstoffhofes

Durch die Aufgabenübertragung ist die RegioEntsorgung AöR für die Erfüllung der vorstehend genannten Aufgaben  alleine verantwortlich.

Aufgaben der Stadt Baesweiler

Die Stadt Baesweiler nimmt folgende Aufgaben weiterhin selbst wahr:

  • Einsammeln und Befördern der im Stadtgebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken („Wilder Müll“),
  • die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben,
  • Reinigen der Sammelplätze.

Für den Aufgabenbereich der Stadt Baesweiler gilt in Baesweiler die „Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Baesweiler vom 02.05.2012“ in der jeweils gültigen Fassung, welche von der Stadt Baesweiler erlassen wurde.

Satzungen

Die einzelnen Aufgabenbereiche und die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen über die Art und Weise des Einsammelns und Beförderns der Abfälle sind infolge des Beitritts der Stadt Baesweiler in den Zweckverband RegioEntsorgung seit dem 01.01.2008 in zwei unterschiedlichen Abfallentsorgungssatzungen festgeschrieben.

Diese Abfallsatzungen haben im Stadtgebiet Baesweiler uneingeschränkte Gültigkeit und sind für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Baesweiler verbindlich.

Die gültigen Abfallsatzungen der Stadt Baesweiler  und des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR sind unter den folgenden Links abrufbar:

http://www.baesweiler.de/ortsrecht.html

https://www.regioentsorgung.de/index.php?object=10729

Allgemeine Informationen zum Thema Abfall und Abfuhr durch die RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler entnehmen Sie bitte folgendem Link:

https://www.regioentsorgung.de/

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