Benutzungsordnung
Nutzungszeiten
06.00 bis 22.00 Uhr (März bis Oktober)
06.00 bis 19.00 Uhr (November bis Februar)
Die Stadt Baesweiler stellt diese Fläche ausschließlich zur Nutzung als Hundefreilauffläche zur Verfügung. Hunde dürfen sich hier unangeleint und frei, aber nicht unkontrolliert, bewegen.
Um eine konfliktfreie und sichere Nutzung der Fläche zu gewährleisten, sind folgende Voraussetzungen und Regeln zu beachten. Mit dem Betreten der Hundeauslaufwiese erklärt sich die/der Nutzer*in mit dieser Benutzungsordnung einverstanden.
1. Die Hundeauslaufwiese ist kein Hundeklo. Verunreinigungen, die durch Hunde verursacht werden, sind von den Nutzer*innen unter Verwendung der bereitgestellten und mitzubringenden Hundekotbeutel zu beseitigen und in die aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Im Interesse der Sauberkeit der Freilauffläche weisen Sie bitte auch andere Nutzer*innen auf diese Regelung hin. Die Hundewiese wird nicht durch städtische Mitarbeitende gereinigt!
2. Diese Fläche dient ausschließlich dem freien Auslauf von Hunden und gilt nur für erlaubnisfreie Hunde sowie für erlaubnispflichtige Hunde mit gültiger Ausnahmegenehmigung vom Leinen– bzw. Maulkorbzwang gem. Landeshundegesetz (LHundGNRW).
3. Die Benutzung der Fläche erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Baesweiler haftet nicht für etwaige bei der Nutzung der Fläche entstehende Schäden. Es gibt keinen Winterdienst.
4. Die Stadt Baesweiler haftet nicht für Schäden gegenüber Dritten, die mit dem Freilaufen von Hunden in Verbindung stehen. Hundehalter*innen haften eigenständig für eventuelle Personen– und Sachschäden. Für den Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.
5. Die Wiese stellt zwei unterschiedliche Auslaufbereiche bereit, von denen einer kleinen Hunden (Schulterhöhe bis 39 cm und Gewicht bis 10 kg) vorbehalten ist. Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten. Die Trennung dient dem Schutz und der Entfaltungsfreiheit Ihrer Hunde.
6. Das temporäre Aufstellen von Agility-Hindernissen ist zulässig, sofern andere Nutzer*innen der Hundewiese dadurch nicht beeinträchtigt werden. Hindernisse sind beim Verlassen der Wiese zwingend wieder mitzunehmen. Die Errichtung sonstiger Aufbauten (z.B. Unterstände) ist nicht gestattet.
7. Als Nutzer*in der Anlage haben Sie sich so zu verhalten, dass kein Dritter und kein anderer Hund gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.
7.1. Die Nutzer*innen sind jederzeit für ihren Hund verantwortlich und müssen ihn jederzeit im Blick und unter Aufsicht haben.
7.2. Der Hund muss sozialisiert sein und gehorchen.
7.3. Der Hund muss geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Hündinnen dürfen nicht läufig sein.
8. Beim Verlassen der Wiese müssen alle mitgebrachten Gegenstände wieder mitgenommen und von Hunden gegrabene Löcher verschlossen werden. Insbesondere Müll ist mitzunehmen oder in den Abfallbehältern zu entsorgen.
9. Eine Nutzung der Fläche zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
Eine Nutzung der Wirtschaftswege mit PKW ist nicht zulässig, die Hundewiese ist ausschließlich fußläufig zu erreichen. An die Hundewiese nordöstlich angrenzende Grün- und Ackerflächen dienen der Landwirtschaft, dem Artenschutz oder sind Rückzugsbereiche für Wild. Diese Bereiche sind daher zu schützen. Auf den angrenzenden Wirtschaftswegen dürfen Hunde nur angeleint und auf Wegen geführt werden.