Bauleitplanung
Durch die StädteRegion Aachen wurden der Flächennutzungsplan und alle Bebauungspläne der Stadt Baesweiler digitalisiert und in einem Online-Portal zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen. Die damit festgelegte kommunale Planungshoheit ergibt sich aus der kommunalen Selbstverwaltunsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Zuweisung der Bauleitplanung an die Gemeinden als eigene Angelegenheit gewährleistet, dass neben der Initiative auch die Verantwortung für die Bauleitpläne im örtlichen Bereich liegen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie das Abrufen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Online-Portal funktioniert, finden Sie unter dem folgenden Link.