Umtauschpflicht für Führerscheine
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften besteht für alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine sukzessive Umtauschpflicht. Hintergrund ist die Vorgabe der EU, dass Führerscheindokumente nur noch für 15 Jahre befristet ausgestellt werden dürfen.
Papier-Führerscheine (grau und rosa) sowie Kartenführerscheine müssen innerhalb der Fristen, deren Ende von 2022 bis 2033 gestaffelt ist, gegen eine neue Fahrerlaubnis eingetauscht werden. Dies geschieht auf Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Genaue Informationen zu den Fristen und Antragsunterlagen finden Sie unserem pdf-Dokument zur „Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine“.