Überall Einweg-Plastikartikel: am Straßenrand, im Park, in Flur und Natur

Einwegkunststofffondsgesetz

Es ist bequem: ein Kaffee zum Mitnehmen, ein Burger im Park, danach die Zigarette - und nebenbei die ersten Sonnenstrahlen des Jahres genießen.

Das Problem dabei ist, dass viele Menschen auch bei der Entsorgung der lästigen Reste von Einwegprodukten bequem sind.

Die Entsorgung zu organisieren, durchzuführen und zu finanzieren, bleibt dann die Aufgabe der Kommunen und damit der Allgemeinheit. Die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegartikeln aus Kunststoffen ist enorm hoch - und teuer. Deutschlandweit zahlen Städte und Gemeinden jährlich Hunderte Millionen Euro, um Parks und Straßen zu reinigen sowie öffentliche Abfallbehälter zu leeren und die Abfälle zu entsorgen.

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verabschiedet:

Städte und Gemeinden bekommen zukünftig Hilfe bei der Finanzierung der Entsorgungskosten durch die Hersteller der Produkte.  

Der Bundestag hat am 3. März das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verabschiedet und damit beschlossen, dass künftig Hersteller von Einwegplastik zur Kasse gebeten und auf diese Weise die Kommunen entlastet werden.

Hierzu wird das Umweltbundesamt Abgaben von den Produzenten erheben und in einem Fonds sammeln, um diese Mittel anteilig an Kommunen auszuzahlen. Einzahlen müssen Hersteller solcher Kunststoffprodukte, die häufig „gelittert“, also achtlos und illegal weggeworfen werden. Dazu gehören zum Beispiel Zigarettenkippen, To-Go-Becher und andere Einwegplastik-Produkte wie Fastfood-Boxen.

Auf diesem Wege müssen sich Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten beteiligen, die zuvor ausschließlich durch die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler finanziert wurden. Die Hersteller sollen durch die Abgaben jedoch auch motiviert werden, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Das deutsche Gesetz wird nun stufenweise in Kraft treten. Im Frühjahr 2025 haben die Hersteller erstmals Abgaben für in den Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff zu leisten. Grundlage ist die Produktmenge, die im Kalenderjahr 2024 in den Verkehr gebracht wurde. Die Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Gesetzliche Grundlage:  Die Europäische Einwegkunststoffrichtlinie - EWKRL

Mit der Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat Deutschland die europäischen Vorgaben des Artikel 8 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) in deutsches Recht umgesetzt. Mit diesem Artikel soll eine erweiterte Herstellerverantwortung erreicht werden. Denn Hersteller tragen bereits mit dem Inverkehrbringen ursächlich dazu bei, dass viele Plastikeinwegprodukte in der Umwelt landen. Einwegkunststofffonds in allen europäischen Mitgliedsstaaten sollen dazu beitragen, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern sowie die Vermüllung der Umwelt mit Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren.

Verantwortung als Konsument*in bleibt

Die Hersteller von Einwegprodukten als Verursacher finanziell mit zur Verantwortung zu ziehen, ist nur ein Teil der Lösung des Problems.  

Nach wie vor bleiben auch wir als Konsument*innen in der Pflicht, unsere Abfälle nicht „zu verlieren“ sondern legal und richtig zu entsorgen, um sicherzustellen, dass sie nicht in der Natur landen, wo sie großen Schaden anrichten.

Darüber hinaus können wir Einwegprodukte  - wo immer möglich - vermeiden und durch Mehrweg-Produkte ersetzen: Zum Beispiel den To-Go-Becher durch ein wieder befüll- und verschließbares Thermogefäß austauschen und den Pausensnack in die mitgebrachte Mehrwegbox füllen (lassen).

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der AWA GmbH unter 02403/8766-353 oder www.abfallberatung@awa-gmbh.de.

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