Wahlen
Schöffenwahl 2023
Für die kommende Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 werden für die Stadt Baesweiler wieder Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen in allgemeinen Strafverfahren (gegen Erwachsene) gesucht.
Schöffin/Schöffe kann werden, wer
• einen Wohnsitz in der Stadt Baesweiler hat,
• zum Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Zudem sind bestimmte Berufe von einem Schöffenamt ausgenommen, um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu stärken.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die Beteiligung der Schöffinnen und Schöffen in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen.
Das Formular zur Bewerbung finden Sie nachfolgend:
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 31.05.2023 für dieses Amt bewerben.
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne unter der Rufnummer 02401/800-212 oder per E-Mail an wahlamt@stadt.baesweiler.de zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter www.schoeffen-nrw.de.