Gemeinsam Stadt gestalten

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ... 

... das klingt kompliziert

Dem einen oder anderen Baesweiler Bürger wird das Wort in der letzten Zeit schon einige Male begegnet sein: Beim Workshop, in der Zeitung, bei der Eröffnung des Volksparks oder der Straße „Im Kirchwinkel“.

... und was soll das eigentlich bedeuten?

Fortentwicklung von Städtebau und Stadtgestaltung sind im Wesentlichen abhängig auch von der Zuweisung von Städtebaufördermitteln. Sie kosten einfach eine Menge Geld, welches die Kommunen ohne Zuschüsse nicht so ohne weiteres auf die Beine stellen können.

Noch vor einigen Jahren wurden solche Fördermittel immer projektbezogen für bestimmte Gebäude, bestimmte Plätze oder bestimmte andere technische Anlagen zur Verfügung gestellt. In den letzten Jahren hat hierbei ein Umdenken stattgefunden. Aus der Erkenntnis heraus, dass gerade im Städtebau nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden können, wurden neue Förderkonzepte entwickelt. Es gibt immer Wechselwirkungen, Abhängigkeiten und Notwendigkeiten, die eine komplexere Bestandsbetrachtung von Bereichen erforderlich und notwendig machen.

Das Gebiet - Der Geltungsbereich

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln zur Stadtgestaltung im Innenstadtbereich der Stadt Baesweiler war, wie schon berichtet, eine Untersuchung des Stadtgebietes zur Feststellung von Bereichen, die einen Überarbeitungs-, Planungs- oder Sanierungsbedarf enthalten.

Nach einer entsprechenden Überprüfung des Stadtgebietes hat der Stadtrat daraufhin Ende 2014 den dargestellten Planbereich als Geltungsbereich für die Inanspruchnahme der Fördermittel beschlossen. Das Gebiet ist ca. 1 km² groß und erstreckt sich vom Reyplatz entlang der Haupteinkaufsstraße bis hinunter Richtung „In der Schaf“ bzw. Rathaus und quer dazu vom Sportpark Parkstraße bis zum CarlAlexanderPark.

Innerhalb dieses Bereiches finden sich einige öffentliche Gebäude: Das Hallenbad, zu dem nun bereits Fördermaßnahmen bewilligt wurden, das Schulzentrum rund um die Goetheschule mit der Friedensschule und dem Feuerwehrhaus, der Schulstandort Grengrachtschule mit der Turnhalle und dem Lehrschwimmbecken und auch das Rathaus Baesweiler.

Für alle diese öffentlichen Gebäude gibt es in unterschiedlichem Umfang angedachte Sanierungsmaßnahmen, für die im Einzelnen im Rahmen der fünf Antragsjahre weitere Förderanträge gestellt werden sollen. Das Förderprogramm Integriertes Handlungskonzept legt dabei auf drei Themenschwerpunkte ein besonderes Augenmerk:

  1. Es soll die energetische Sanierung von Gebäuden zugunsten des Klimaschutzes und allgemeiner Energieeinsparung zur Senkung der Betriebskosten vorangetrieben werden.
  2. Es sollen öffentliche Gebäude vermehrt auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und miteinander in Bezug gesetzt und verbunden werden (Nutzung von Schulen für Ausstellungen/Konzerte o.ä.).
  3. Es sollen der Innenstadtbereich und die öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sein und die Barrierefreiheit insgesamt bei der Ausbildung, insbesondere öffentlicher Gebäude aber auch des Straßenraumes, sichergestellt werden. Auch das Stichwort Mobilität spielt dabei eine große Rolle.

Ganz wichtig ist, nicht nur einzelne Projekte und ihr jeweiliges Sanierungserfordernis zu betrachten, sondern innerhalb des Geltungsbereiches Gebäude und Stadtraum miteinander in Beziehung zu setzen und erlebbar zu machen. Deswegen sind eine Reihe der beabsichtigten Fördermaßnahmen auch auf Wegeverbindungen hin ausgerichtet. Wegeverbindungen zwischen Freizeitstätten, zwischen Schulen und den jeweiligen Sportstätten und Wegebeziehungen im Innenstadtbereich entlang der Einkaufsachse sollen attraktiviert und besser begehbar gemacht werden. Im Stadtraum sollen attraktive Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.

Die dargestellte Karte gibt einen ersten Überblick über den Geltungsbereich und die vorgesehenen Maßnahmen. Auf dieser Seite werden wir zu den Einzelmaßnahmen weiter berichten. Anregungen sind herzlich willkommen und können jederzeit beim Stadtentwicklungsgsamt oder auch bei der Techn. Dezernentin weitergegeben werden. Es wäre sehr schön, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder stattfindenden Workshops, die diese Maßnahme begleiten, besuchen und damit an der gemeinsamen Aufgabe „Stadtgestaltung“ mitwirken.

Heute ist es so, dass eine Kommune ihr Stadtgebiet zunächst untersuchen und bestimmte Bereiche erkennen muss, in denen es Handlungsbedarf gibt. Einen solchen Handlungsbedarf hat Baesweiler vor einigen Jahren bereits für den Stadtteil Setterich erkannt und dann mehrere Maßnahmen im Zuge der „Sozialen Stadt“ umgesetzt. Neben dem Haus Setterich wurden viele Wohnbereiche durch Umgestaltung aufgewertet. Insbesondere hat das Zentrum und die Hauptstraße durch die Schaffung des Einkaufszentrums eine deutliche Aufwertung erfahren.

Im Jahre 2014 wurde dann unter Beteiligung von Baesweiler Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereinen und Gewerbetreibenden auch das Baesweiler Innenstadtgebiet untersucht. Der Geltungsbereich, in dem daraufhin nun städtebauliche Maßnahmen geplant sind, erstreckt sich etwa über einen Quadratkilometer im Stadtteil Baesweiler, südlich vom Rathaus bis nördlich hinter die Albert-Schweitzer-Straße, westlich von der Grengrachtschule bis östlich an den Sportpark.

Für diesen Bereich wurde ein Gesamtförderantrag gestellt, der insgesamt etwa 60 Maßnahmen umfasst, mit denen man in diesem Bereich Städtebau betreiben, aber auch die Innenstadt, die Einkaufsmöglichkeiten, die Freizeitmöglichkeiten, die Schulwege und das Wohnen attraktiver gestalten will. Für die Umsetzung des Konzeptes ist ein Zeitraum von 5 - 7 Jahren angelegt. Die Stadt muss dabei jedes Jahr für Teilmaßnahmen einzelne neue Förderanträge stellen.

Zur Vorbereitung dieser Anträge sind immer erste Voruntersuchungen und Planungen, aber auch Bürgerbeteiligungen erforderlich. Dies führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger oft schon relativ früh von einer beabsichtigten Maßnahme erfahren, dann auf die Umsetzung aber doch einige Zeit warten müssen. Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar für ihre Aktivitäten und Ideen und setzen alles daran, ihre Anregungen und Ideen in den Planungsprozess einfließen zu lassen und, sofern der jeweilige Förderzeitpunkt gekommen ist, auch - zumindest in Teilen - mit umzusetzen.

Bei all diesen Maßnahmen sind die vom Fördergeber besonders zu beachtenden Punkte Barrierefreiheit (gerade auch im öffentlichen Bereich), energetische Optimierung öffentlicher und kommunaler Gebäude, aber auch funktionierende Vernetzung von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, im Auge zu behalten. Das alles mit dem Ziel, die Stadt für alle Einwohner lebenswert zu gestalten.

Um diesen Weg mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen und sie auch regelmäßig informieren zu können, werden wir von nun an auf dieser Seite regelmäßig über fortschreitende Städtebaumaßnahmen berichten. Wir würden uns freuen, wenn viele interessiert daran teilhaben und auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit uns über den Städtebau zu sprechen, sei es in Workshops, im direkten Gespräch oder bei diversen Gelegenheiten, bei denen wir uns begegnen.

Als bereits umgesetzte Maßnahmen wurden in diesem Jahr das untere Teilstück der Straße „Im Kirchwinkel“, das die Verbindung zwischen dem Bereich des neuen Einkaufszentrums „Am Feuerwehrturm“ und der beliebten Kirch- und Kückstraße als Einkaufsmeile schaffen soll, und der neugestaltete Volkspark nach aufwendiger Umgestaltung und Ausrüstung mit neuen Sitz- und Spielgelegenheiten eingeweiht.

Wir hoffen, dass diese ersten Beispiele einen Ausblick auf durchaus größere Dinge, die noch kommen, geben konnten und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.

Für Fragen und Anregungen stehen die Mitarbeiter des Planungsamtes, die Technische Dezernentin und im Bereich der Wirtschaftsförderung auch das its gerne zur Verfügung.

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