Duales Studium - Bachelor of Laws (m/w/d)

Hier werden Ausbildung in der Verwaltung und Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) kombiniert.

Die Vorteile des dualen Studiums:

  • Bezahltes Vollzeitstudium
  • Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab
  • Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
  • Erwerb eines europaweit anerkannten Abschlusses (Bachelor of Laws – LL.B.)
  • Voraussetzung für ein Masterstudium an deutschen und europäischen Hochschulen
  • sehr gute und abwechslungsreiche Berufsaussichten
  • Beamtin/Beamter auf Widerruf
  • Erhalt von Anwärterbezügen nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW

Regelausbildungszeit: 3 Jahre (21 Monate fachwissenschaftliches Studium an der HSPV und 15 Monate fachpraktische Ausbildung in der Verwaltung)

Beginn des Studiums: 01. September

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (FHR) oder eine andere gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (BBHZVO)
  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Besitz der Staatsangehörigkeit

a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder

b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

c) eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben

  • gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • Interesse an rechtlichen Zusammenhängen und Gesetzen
  • ausgeprägte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
  • Spaß an Teamarbeit
  • Freude am Umgang mit Bürgern
  • keine Eintragungen im Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
Bürgermeister Pierre Froesch

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

jedes Jahr findet zwei Wochen vor dem ersten Advent in Deutschland der Volkstrauertag statt. Wir erinnern an diesem Tag auf Friedhöfen und an Gedenkstätten an die Opfer von Krieg, Terror, Verfolgung und Gewalt.

Viele Jahre lang haben wir beim Volkstrauertag insbesondere auf die Opfer der beiden Weltkriege geblickt. Doch es gibt immer wieder neue Kriege und Gewaltherrschaften - weltweit. Seit rund zweieinhalb Jahren wütet mitten in Europa, in der Ukraine, wieder ein Krieg. Auch im Iran und im Gaza-Streifen werden Menschen gejagt und zu Tode gequält. Und das sind nur wenige traurige Beispiele.

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