Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Baesweiler ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Die www.baesweiler.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit noch nicht komplett vereinbar. Das Erreichen der digitalen Barrierefreiheit wird als fortlaufender Prozess gesehen, aufgrund dessen wird das städtische Webangebot durchgängig optimiert, Mängel werden schrittweise behoben.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
• PDF-Dokumente zum Download und Texte, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien und Texte werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
• Tabellen, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden. Später eingestellte Tabellen werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
• Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente. Diese werden schnellstmöglich eingefügt.
• Die Homepage ist derzeit nicht mit der Tastatur zu bedienen. Um dies einzurichten, sind umfangreiche Arbeiten notwendig, die derzeit ausgeführt werden. Dafür bittet die Stadt Baesweiler jedoch um etwas Geduld.
Feedback zur Barrierefreiheit
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.baesweiler.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dazu das vorgesehen Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler
Telefon: 02401/8000
Telefax: 02401/800-117
E-Mail: info@stadt.baesweiler.de
Wenn Sie uns lieber per De-Mail kontaktieren möchten, können Sie Ihre E-Mail an rathaus@baesweiler.de-mail.de senden. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen.
Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
(Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik)
Durchsetzungs- und Beschwerdestelle
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien, können nicht erledigte Beschwerdefälle der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) gemeldet werden. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Hier gelangen Sie zur Internetseite der Überwachungsstelle.