Burg in Baesweiler

Johann von Baesweiler verkauft 1369 Holzrecht an die Kommende in Siersdorf

von Hans Kunnes, Baesweiler

Johan, Sohn des verstorbenen Johann van Baestwylre (Baesweiler), verkauft den Deutschen Herren des Hauses Siersdorf erblich das Recht, im Baesweiler Busch jährlich 50 Heister Holz zu schlagen, und bittet als Bürgen mitzusiegeln Herrn Bruken van Husen, Ritter, Johan des verstorbenen Winrichs, Sohn van Boestwylre, Adam und Brucken, Gebrüder van Husen, Knappen, denen er die Schadloshaltung wegen ihrer Bürgschaft verspricht.

Auszug aus der Urkunde: „Ich Johan walne soen Johans van Boestwylre wopenture doen cont allen luden die diesen brief soelen sien of horen, dat ich wettelyc ende wael sonder eyniche arghelyst vercocht haen, eersamen, ende geysteliken luden den duytsschen heren des huys van Zeerstorp... alle jaer vyftych heysteren holts in Boestwylres bossche...Zo hebben wir ons sighele aen diesen brief ghehanghen, ghegheven in den jaer ons Heren dusent driehondert sestich ende neghen, des sondachs voer palme daech."

Auswertung der Urkunde:

Ich Johann, weiland (nachgelasssener) Sohn Johanns von Baesweiler, Knappe, gebe allen Leuten kund, die diesen Brief sehen oder hören werden, dass ich gesetzlich und wirklich, ohne irgendwelche Hinterlist, den ehrsamen und geistlichen Leuten, den Deutschen Herren des Hauses Siersdorf, die es jetzt zur Zeit sind oder nachmals sein werden, zu Händen des vorgenannten Hauses (das Recht) verkauft habe, jährlich 50 Heister Holz erblich und allezeit zu schlagen, wie das im Baesweiler Busch Gewohnheit ist, und das nämlich für eine bestimmte Summe Geldes, die mir wohl gesetzlich bezahlt worden ist, von den genannten Herren und mir zur Verfügung gestellt wurde, und welche Summe Geldes ich den Vorgenannten allemal quittiere und sie davon freispreche durch diesen öffentlichen Brief. Und um den vorgenannten Herren umso mehr Beständigkeit wegen der genannten Heistern Holz, wie oben beschrieben, zu bieten, und ich auch wirklich gesetzlich aus deren Besitz ausgeschieden bin für immer, und Darpenen (Einwohner?) des Dorfs Baesweiler, so setze ich und bitte die ehrsamen und bescheidenen Leute, Herrn Broich von Husen, Ritter, Johann, Sohn weiland Winrichs von Baesweiler, sowie die Gebrüder Adam und Broich von Husen, dass sie, und ein jeder von ihnen für alle, Bürgen bleiben und sich und ihre Güter für mich als Sicherheit stellen möchten usw.!

Zu den Vertragsparteien:

Johann von Baesweiler hinterlässt vor 1377 den Bürgen und Brüdern Bruche und Adam von Husen ihr lehnrühriges Gut in Baesweiler. Die Husens nannten sich nach dem inzwischen abgebaggerten Gut Hausen bei Eschweiler.

Die Deutsch-Ordens-Kommende in Siersdorf erwirbt mit der oben auszugsweise abgedruckten Urkunde von 1369 das Recht, im Baesweiler Busch Holz zu schlagen. Dieses Recht hatte sie noch im Jahre 1585 inne nach dem Vermögensverzeichnis: „Buschgerechtigkeit im Baestweiler Busch".

Quellen:

Urkunde vom 18. März 1369 Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, D.O.B. Altenbiesen, Kommende Siersdorf Nr. 62.

Transkription:

Baron Carl Arnold von Broich, Schloss Broich, Montzen/Belgien, Amtsblatt der Stadt Baesweiler vom 26.08.1994, Gemeinschaftsartikel von Kurt Faßbinder und dem Freiherrn und Baron Carl Arnold von Broich, Montzen/Belgien über die Wappen der Adelsfamilien in Baesweiler.

Bürgermeister Pierre Froesch

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Frühling steht vor der Tür. Die Temperaturen werden wieder milder, die ersten Osterglocken sprießen und endlich lässt sich auch die Sonne häufiger blicken. Zudem stehen die Osterferien und -feiertage vor der Tür. Das bietet viele Gelegenheiten, auch mal wieder die Freizeitangebote in Baesweiler zu nutzen.

Bei frühlingshaftem Wetter bietet es sich sicherlich an, noch einmal durch unsere Parks zu spazieren. Beispielsweise werden im CarlAlexanderPark bald Kirschblüten die Bäume zieren, und auch ein Besuch im Burgpark in Setterich oder im Sport- und Bürgerpark an der Parkstraße lohnen sich. Angrenzend zum Wasserspielplatz öffnet Ende März nach ihrer Winterpause auch wieder die Minigolfanlage.

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