Öffentliche Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf dieser Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
2023
Bekanntmachung Nr. 002/2023
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Nr. 001/2023
Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Baesweiler am 24.01.2023