Für die Bürgertests gibt es seit dem 30.06.2022 neue Regelungen. Kostenlose Bürgertestungen sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Diesbezüglich sind die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html). Grund für die Änderungen ist die Neufassung der Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 durch das Bundesgesundheitsministerium.
Das Land NRW hat inzwischen bestätigt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können. Diese wird vom Land NRW unter https://www.mags.nrw/coronavirus-tests als Muster online zur Verfügung gestellt.
In der StädteRegion Aachen gibt es zahlreiche Stellen, an denen sich Personen durch einen Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen können. In Baesweiler sind solche Stellen das Testzentrum im Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße sowie die Kreuz Apotheke Baesweiler, Kirchstraße 35a (s. untenstehender Beitrag).
Wichtige Hinweise zum Besuch im Testzentrum:
- Auch in der Warteschlange vor Testzentren gilt: Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen Sie eine medizinische Maske!
- Bitte denken Sie daran, zur Testung einen Personalausweis oder anderen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss durch einen PCR-Test überprüft werden. Dieser muss unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, gemacht werden. Einen Termin für einen PCR-Test kann man in Arztpraxen, bei einigen Teststellen oder im gemeinsamen kommunalen Abstrichzentrum der StädteRegion Aachen durchführen lassen. Das geht zum Beispiel unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Ein positiver Schnelltest bedeutet für die betroffene Person auch, dass sie sich sofort in Quarantäne begeben muss, bis ein negatives PCR-Ergebnis vorliegt. Ist die PCR-Testung ebenfalls positiv, setzt sich die Quarantäne fort. Bei einem negativen PCR-Test ist sie automatisch beendet. Die Schnelltestzentren sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt positive Testergebnisse namentlich zu melden.
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Der Standort des Testzentrums im Stadtteil Baesweiler ist das Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße:
Bereits seit dem 12.03.2021 werden die Testungen von einem seitens der StädteRegion Aachen beauftragten Unternehmen (Firma BOS112) durchgeführt. Auf Grund der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung wurde dieser Standort zwischenzeitlich geschlossen, um die internen Abläufe auf die erfolgten Änderungen anzupassen. Ab dem 01.08.2022 wird das Testzentrum an diesem Standort wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet sein. Das Zentrum hat montags bis sonntags im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Der Betreiber bittet, sich im Vorfeld über das Portal No-Q (https://app.no-q.info/baesweiler-zentrum-dreifachsporthalle/checkins) anzumelden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. In diese App wird nach dem Test auch unmittelbar das Testergebnis übertragen. Darüber hinaus ist es möglich, Anmeldungen unter der Rufnummer 0151-21364912 (auch per Kurznachrichtendienste) vorzunehmen. Der Zugang zum Testzentrum ist aber auch ohne Anmeldung möglich.
Bürgertestungen in der Kreuz Apotheke:
Die Bürgertestungen werden ebenfalls in der Kreuz Apotheke Baesweiler, Kirchstraße 35a, - nach vorheriger Terminbuchung über das Portal No-Q unter https://app.no-q.info/kreuz-apotheke-baesweiler/checkins, durchgeführt. Die Testungen sind montags, dienstags, donnerstags und freitags im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr sowie mittwochs und samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich.
Die Testungen finden nicht in der Apotheke selbst, sondern im Durchgang zur Straße Am Feuerwehrturm direkt neben der Apotheke statt. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort. Bei Problemen mit der Terminbuchung oder Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Kreuz Apotheke unter der Rufnummer 02401-4200 gerne zur Verfügung. Eine spontane Testung ohne Termin ist aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vorgesehen.