Gute Nachrichten hat die Stadt Baesweiler kürzlich von der Bezirksregierung Köln erhalten. Von dort wurde erneut eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die die Stadt Baesweiler davon entbindet, eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften zu unterhalten.

Als sogenannte mittlere kreisangehörige Stadt ist die Stadt Baesweiler laut Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) grundsätzlich dazu verpflichtet, dies zu tun. „Da wir in Baesweiler jedoch über eine hervorragend arbeitende Freiwillige Feuerwehr verfügen, was uns die Bezirksregierung Köln erneut bestätigt hat, wurde eine weitere Ausnahmegenehmigung bis zum ersten Quartal des Jahres 2027 erteilt“, freut sich Bürgermeister Pierre Froesch.

Vorausgegangen war der Genehmigung ein umfangreiches Antragsverfahren, welches durch die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Baesweiler und der Verwaltung, in enger Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister, intensiv vorbereitet wurde.

Grundlage für die Erteilung der v. g. Ausnahmegenehmigung ist die Aufstellung eines sogenannten Brandschutzbedarfsplanes. Die Gemeinden sind verpflichtet, unter Beteiligung der Feuerwehr einen solchen aufzustellen, umzusetzen und fortzuschreiben.

Mit Veröffentlichung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17.12.2015 wurden die Anforderungen an die Brandschutzbedarfsplanung der Städte und Gemeinden umfassend überarbeitet. Neben einer Ist-Beschreibung der Feuerwehr, einer umfassenden Risikoanalyse des Stadtgebietes und einer Soll-Vorgabe für die Feuerwehr (Definierung von Schutzzielen), bedarf eine aktuelle Brandschutzbedarfsplanung unter anderem der Betrachtung des vorbeugenden Brandschutzes (z.B. baulicher Brandschutz, Sicherstellung von Rettungswegen, technischer Brandschutz), des organisatorischen Brandschutzes (z.B. Schulung des Personals), der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sowie der Brandschutzerziehung und -aufklärung.

Auf Grund der Änderung der Rechtsgrundlage war es nicht möglich, den letztmalig im Jahr 2015 vom Stadtrat beschlossenen Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben, was die Erstellung eines neuen Brandschutzbedarfsplanes erforderlich machte.

Der Verwaltung wurde aufgrund der Komplexität des Themas überdies seitens der Bezirksregierung Köln empfohlen, ein Ingenieurbüro zur Unterstützung der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes hinzuzuziehen. Dieser Empfehlung kam die Verwaltung nach und beauftragte ein Büro mit den umfassenden Datenerhebungen und -auswertungen anlässlich der Brandschutzbedarfsplanung, welches bereits an der Ausarbeitung von Brandschutzbedarfsplanungen in benachbarten Kommunen (StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg) erfolgreich mitwirkte.

Der Brandschutzbedarfsplan

  • macht insbesondere Aussagen über die aktuelle Situation der Freiwilligen Feuerwehr, die Organisation, die Struktur sowie die Ausstattung, aufgeteilt für die einzelnen Standorte sowie für das ganze Stadtgebiet,
  • stellt das Gefährdungspotential des Stadtgebietes in verschiedenen Beurteilungsklassen sowie eine Risikoanalyse dar,
  • definiert Schutzziele in Bezug auf die besonderen Belange der Stadt Baesweiler,
  • führt unter realistischen Gesichtspunkten einen Vergleich der Soll- und Ist-Struktur diverser Themenbereiche durch,
  • stellt die Selbsthilfefähigkeit und die Sicherheit der Bevölkerung dar,
  • deckt die vorhandenen Mängel im Rahmen der durch das BHKG vorgegebenen Aufgabenerfüllung auf,
  • zeigt Wege auf, diese Mängel abzustellen bzw. zu begrenzen,
  • stellt Maßnahmen und Prognosen dar.

Im Zeitraum von 2016 bis 2020 mussten von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Baesweiler im Mittel 195 Einsätze pro Jahr bewältigt werden. Davon entfallen durchschnittlich 54 auf Brandeinsätze, 123 auf technische Hilfeleistungen und 18 auf sonstige Einsätze.

Die Mindeststandards für eine Freiwillige Feuerwehr haben sich mit Einführung des BHKG geändert. Bisher sind Schutzziele mit Hilfe von Standard-Schadensereignissen definiert worden. Nun werden diese über sogenannte Beurteilungsklassen (beispielsweise Brand und Technische Hilfeleistung) definiert.

Für das Stadtgebiet Baesweiler wurde eine Gefährdungsanalyse durchgeführt, die als Ergebnis sogenannte Beurteilungsklassen einzelner Gebiete aufzeigt. Für die einzelnen Beurteilungsklassen wurden Schutzziele festgelegt, die - mit Blick auf die einzelnen Risikofaktoren des jeweiligen Gebietes vorgeben - in welcher Zeit und Personalstärke Einsatzkräfte die Örtlichkeit erreichen müssen.

Zudem wurden Maßnahmen definiert und priorisiert, die eine zukunftsfähige Ausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Baesweiler sicherstellen sollen.

Dazu zählt unter anderem eine gezielte Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte, insbesondere hinsichtlich Führungsqualifikationen sowie die Modernisierung der Feuerwehrgerätehäuser in den einzelnen Stadtteilen.

Bereits vor Erstellung der neuen Brandschutzbedarfsplanung wurden die einzelnen Feuerwehrgerätehäuser begutachtet und der jeweilige Modernisierungsbedarf ermittelt. Die Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Standort Baesweiler befinden sich derzeit bereits in der Umsetzung. Für den Standort Loverich wurden die Aufträge für die Planung der Statik sowie der Gebäude- und Haustechnik zwischenzeitlich vergeben. In den letzten Jahren wurden zudem die Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Baesweiler samt feuerwehrtechnischer Beladung umfassend erneuert bzw. erweitert.

So wird beispielsweise ein bereits im Jahr 2020 ausgeschriebenes Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für den Löschzug Beggendorf in wenigen Wochen an die Stadt Baesweiler ausgeliefert. Dies zeigt die deutliche Bestrebung der Stadt Baesweiler, den vorhandenen Fahrzeugbestand der Freiwilligen Feuerwehr stets auf technisch hohem Niveau einsatzbereit zu halten.

Im Rahmen der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung sind auch in den nächsten Jahren weitere Ersatzbeschaffungen geplant, um die einzelnen Löschzüge bestmöglich auszustatten und hierdurch eine schnellstmögliche und effektive Einsatzbewältigung sicherzustellen.

Neben der Bekämpfung von Bränden und Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, werden von der Freiwilligen Feuerwehr Baesweiler überdies u. a. noch folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Mitwirkung im Katastrophenschutz
  • Mitarbeit im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Baesweiler
  • Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet ist,
  • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechtem Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe,
  • Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
  • Ausbildung, Fortbildung und Übungen,
  • Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen,
  • Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen,
  • Überprüfung und Inspektion des stadteigenen Hydranten-Netzes und Überwachung der Wartung

Den o. g. Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2022 bis 2027 hat der Rat der Stadt Baesweiler als Grundlage für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Köln in seiner Sitzung am 22.02.2022 einstimmig beschlossen.

Ein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle insbesondere den 199 aktiven Feuerwehrangehörigen, aber auch der Jungendfeuerwehr mit 48 Mitgliedern sowie der Alters- und Ehrenabteilung mit 47 Mitgliedern und ihren Familien, ohne die es eine so hervorragende Feuerwehr nicht geben würde.

Eine Aufgabe, wie Feuerwehr und Brandschutz und dazu - das sollte man nicht vergessen - ehrenamtlich, schafft auch ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, nicht nur zwischen den Feuerwehrangehörigen, sondern auch zu vielen anderen Verantwortlichen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

Aber auch innerhalb der einzelnen Löschzüge und der gesamten Feuerwehr herrscht ein Zusammenhalt, der seinesgleichen sucht. Viele lange Freundschaften sind so in den letzten Jahrzehnten aus der Feuerwehr heraus entstanden.

Der ehrenamtliche Einsatz jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen trägt in bedeutender Weise zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und zur Steigerung unseres Gemeinwohls bei.

 

 

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Bürgermeister Pierre Froesch

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Frühling steht vor der Tür. Die Temperaturen werden wieder milder, die ersten Osterglocken sprießen und endlich lässt sich auch die Sonne häufiger blicken. Zudem stehen die Osterferien und -feiertage vor der Tür. Das bietet viele Gelegenheiten, auch mal wieder die Freizeitangebote in Baesweiler zu nutzen.

Bei frühlingshaftem Wetter bietet es sich sicherlich an, noch einmal durch unsere Parks zu spazieren. Beispielsweise werden im CarlAlexanderPark bald Kirschblüten die Bäume zieren, und auch ein Besuch im Burgpark in Setterich oder im Sport- und Bürgerpark an der Parkstraße lohnen sich. Angrenzend zum Wasserspielplatz öffnet Ende März nach ihrer Winterpause auch wieder die Minigolfanlage.

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