„Gemeinsam für ein sauberes Baesweiler“
Keine Entsorgung von Hausmüll in den öffentlichen Mülleimern
Die rund 340 im Stadtgebiet öffentlich aufgestellten Mülleimer dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Sie werden nach Bedarf, u.a. an Haltestellen, Sitzbänken, im Innenstadtbereich, gut frequentierten Wegen, Parkanlagen, Schulen und am CarlAlexanderPark, aufgestellt - insbesondere dort, wo es ein erhöhtes Publikumsaufkommen im öffentlichen Raum gibt. Häufig sind die Standorte Einzelfallentscheidungen, die nach Hinweisen aus der Bürgerschaft getroffen werden.
Üblicherweise dienen die Mülleimer der Aufnahme von kleineren Mengen Abfall, z.B. einem Papiertaschentuch, Bonbonpapier, der Zigarettenkippe oder auch dem einzelnen platzsparend gefalteten Pizzakarton. Auch den Kotbeutel mit den Hinterlassenschaften Ihres Hundes dürfen Sie gerne in öffentliche Mülleimer hineinwerfen.
Verboten ist es hingegen, Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.
Immer wieder stellen die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung fest, dass in und an öffentlichen Mülleimern privater Haus-/Restmüll etc. entsorgt wird. Das oben gezeigte Bild zeigt die Menge des gesammelten Abfalls eines einzigen Tages. So kommen am Tag ca. 8 m³ Abfall zusammen.
Die Stadtverwaltung weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für unterwegs anfallenden Müll zu verwenden.
In unserer Stadt gibt es eine sogenannte Anschlusspflicht an die Abfallentsorgung. Das heißt, Müll wird umweltgerecht entsorgt sowie wiederverwertet und anfallender Restmüll muss in dafür vorgesehene Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen hierfür entsprechende Abfallgebühren zahlen.
Entsorgen einzelne Personen ihren privaten Hausmüll in öffentlichen Mülleimern, werden die dafür anfallenden Kosten auf alle Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Deshalb hier ein eindringlicher Appell: Sollte Ihnen auffallen, dass jemand privaten Müll in öffentlichen Mülleimern entsorgt, melden Sie sich bitte per E-Mail an umwelt@stadt.baesweiler.de. Dieses Verhalten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird vom Ordnungsamt mit einem Bußgeld geahndet.