Neue Homepage der Baesweiler Bürgerstiftung
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Die Baesweiler Bürgerstiftung unterstützt bekanntlich seit ihrer Gründung im Jahr 2006 Kinder und Jugendliche aus Baesweiler.
Familien, die in finanzielle Nöte gekommen sind, können sich über die E-Mail-Adresse buergerstiftung@baesweiler.de oder telefonisch unter 02401/800-524 an die Bürgerstiftung wenden und ihre Nöte schildern.
Seit ihrer Gründung hat die Baesweiler Bürgerstiftung bereits über 450.000 Euro für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Baesweiler bereitgestellt.
So gewährt die Bürgerstiftung beispielsweise Zuschüsse
- für Klassen- und Schulfahrten,
- für Ferienmaßnahmen,
- zu den Kosten einer OGS-Betreuung,
- für Nachhilfeunterricht,
- für eine Ausbildung in Musikvereinen oder der Musikschule,
- zu der Erstausstattung für den Schulbesuch
- u.v.m.
Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen aus Baesweiler können sich aber in allen Notlagen an die Baesweiler Bürgerstiftung wenden.
Die Baesweiler Bürgerstiftung hat aktuell ihren Internetauftritt neugestaltet. Unter buergerstiftung.baesweiler.de können Sie sich umfangreich über die Stiftung selbst sowie über deren Aktivitäten und Projekte informieren.
Grundsätzlich – so hat es der Stiftungsrat der Bürgerstiftung beschlossen – soll eine Förderung nur dann erfolgen, wenn in der Familie finanzielle Möglichkeiten fehlen.
Abweichend hiervon haben der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat der Bürgerstiftung beschlossen, Fahrten der 10. Klassen des Gymnasiums und der Realschule zu NS-Gedenkstätten finanziell zu unterstützen. Die Rückmeldungen hierzu aus den Schulen sind sehr positiv.
Auch hierzu finden Sie auf der neu gestalteten Homepage einen Bericht.
Zur Verwirklichung ihrer Aktivitäten ist die Baesweiler Bürgerstiftung neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen auf Spenden angewiesen. Gespendet wurde in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichsten Anlässen, wie zum Beispiel bei runden Geburtstagen, Firmen- oder Vereinsjubiläen oder anstelle von Kranzspenden bei Beerdigungen.
Es gibt aber auch private Spender*innen, Gewerbetreibende und Freiberufler*innen, die der Bürgerstiftung in regelmäßigen Abständen Geldbeträge zukommen lassen, z.B. anstelle von Weihnachtsgeschenken für Kundinnen und Kunden, im Rahmen von anderen Aktionen oder einfach so, ohne besonderen Anlass.
Spenden an die Baesweiler Bürgerstiftung werden unmittelbar und in voller Höhe für Förderzwecke zur Verfügung gestellt. Es werden weder Aufwandsentschädigungen gezahlt, noch fallen Büro- oder Verwaltungskosten an.
Spenden werden von der Bürgerstiftung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke - hier also für die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Baesweiler - verwendet. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Gesamteinkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Zustiftungen sind Spenden in den Vermögensstock (Stiftungsvermögen) einer gemeinnützigen Stiftung. Nur die Zinsen des Stiftungsvermögens, das sich derzeit auf rund 381.500,00 Euro beläuft, dürfen für laufende Maßnahmen der Bürgerstiftung verwendet werden.