Bitte melden Sie Ihre Hunde an
In der Zeit vom 27. Mai bis zum 31. Juli führt die Stadt Baesweiler eine Hundebestandsaufnahme durch die Firma "Springer Kommunale Dienste" im gesamten Stadtgebiet durch.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Baesweiler ist in allen Fällen das Halten eines Hundes im Stadtgebiet beim Steueramt anzuzeigen.
Die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kommt den mit der Hundehaltung verbundenen Pflichten nach und meldet ihre Hunde ordnungsgemäß an. Es gibt aber offensichtlich Haushalte, in denen Hunde gehalten werden, die aus Unkenntnis oder wegen der damit verbundenen Steuerlast zu spät oder überhaupt nicht zur Anmeldung gelangen.
Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger veranlassen die Stadt daher, auf die Verpflichtung zur Anmeldung gehaltener Hunde und auf die im Falle der Nichtbeachtung damit verbundenen Auswirkungen nochmals eindringlich hinzuweisen.
Wer in Baesweiler einen Hund hält, muss ihn bei der Stadt anmelden. Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren, nachdem der Hund aufgenommen wurde. Bei Welpen aus dem eigenen Wurf gilt die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Hund drei Monate alt ist. Wer seinen Hund gar nicht oder zu spät anmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Soweit im Rahmen der geplanten Hundezählung Feststellungen über nicht angemeldete Hunde getroffen werden, wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens aus Gründen der Steuergerechtigkeit unumgänglich sein.
Zu Ihrer Information:
Die Hundesteuer beträgt
- a. wenn 1 Hund gehalten wird 84,00 €/Jahr
- b. wenn 2 Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 €/Jahr
- c. wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 €/Jahr
- d. wenn gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 672,00 €/Jahr
Über Möglichkeiten der Ermäßigung oder Befreiung erteilt die Steuerabteilung gerne Auskunft (BürgerMitteBaesweiler, Mariastraße 2, Raum A.112, 02401/800-522).
Im Serviceportal erhalten Sie weitere Informationen dazu: