Igelschutz: Nachtverbot für Mähroboter in der gesamten StädteRegion Aachen
Seit dem 1. September ist im gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen - also auch in Baesweiler - der nächtliche Betrieb von Mährobotern verboten. Demnach ist der Betrieb von Mährobotern (alle Serviceroboter, die selbsttätig und nicht ferngesteuert eine vorgegebene Fläche mähen können) in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages untersagt. Die StädteRegion Aachen hat dies als untere Naturschutzbehörde durch entsprechende Allgemeinverfügung geregelt.
Hintergrund ist der Schutz von wildlebenden Tieren, vor allem von Igeln und sonstigen Kleinsäugern, von Amphibien, Reptilien sowie von wirbellosen Tieren. Der Europäische Igel sowie alle heimischen Amphibien sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.
In den letzten Jahrzehnten gab es unter anderem auch in Deutschland eine Bestandsabnahme des Europäischen Igels. Seit 2024 ist er erstmalig auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „potentiell gefährdet“ eingestuft. Ein wichtiger Grund ist das Fehlen von geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft. Es mangelt dort häufig an Hecken und Gebüschen, in denen die Tiere tagsüber schlafen, ihre Nester für den Winterschlaf bauen und ihre Jungtiere aufziehen. Als Folge davon weichen Igel häufig in Ersatzlebensräume wie Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und private Gärten aus. In diesen privaten Gärten werden jedoch immer öfter Mähroboter eingesetzt.
Aufgrund ihrer geringen Geräuschemissionen, werden diese häufig auch in Dämmerstunden und der Nacht in Betrieb genommen. Für die nachtaktiven Igel sind diese nächtlichen und vom Menschen unbeaufsichtigten Einsätze besonders gefährlich. Denn Igel laufen bei Gefahren nicht davon, sondern bleiben stehen und rollen sich zusammen. Aber auch viele andere kleine Tierarten (z.B. Erdkröten und andere Amphibien) gehen nachts auf Nahrungssuche. In all diesen Fällen kann es passieren, dass die Tiere vom Mähroboter überrollt und durch die scharfen Messer und rotierenden Klingen schwer verletzt oder getötet werden. Alle verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Derzeit bestehende technische Systeme reichen zum Schutz von wildlebenden Tieren noch nicht aus. Wie Studien belegt haben, erkennen die Systeme bislang insbesondere Igel nicht zuverlässig.
Bei Verstoß gegen die Allgemeinverfügung drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Stadt Baesweiler bittet daher alle Betreiber derartiger Geräte im Sinne des Tierschutzes und im eigenen Interesse um strikte Beachtung des Mähverbotes.