Mit E-Scootern bitte nicht auf dem Gehweg fahren!
E-Scooter – also Tretroller mit einem Elektroantrieb – sind seit einigen Jahren als Verkehrsmittel in unserer Stadt fest etabliert. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene schätzen die Fahrzeuge, um schnell und flexibel ans Ziel zu kommen. In Deutschland dürfen E-Scooter als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge bauartbedingt maximal 20 km/h (zzgl. einer Toleranz von max. 10 %) schnell fahren. Damit dabei Unfälle vermieden werden, gelten klare Verkehrsregeln:
Wo darf man fahren?
- E-Scooter (bis zu 20 km/h): Damit muss man auf dem Radweg fahren. Gibt es keinen Radweg, muss auf die Straße ausgewichen werden. Das Fahren auf dem Gehweg ist strikt verboten!
Auf Gehwegen müssen E-Scooter deshalb geschoben werden. Nur so schützen wir zu Fuß Gehende – insbesondere ältere Mitmenschen, Personen mit Mobilitätseinschränkungen und kleine Kinder. Eine Nichtbeachtung kann zu schweren Unfällen führen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!