Neue Schiedsperson für den Bezirk Oidtweiler und stellvertretende Schiedsperson für die Bezirke Puffendorf/Loverich/Floverich gesucht
Am 5. Juli läuft die Amtszeit des Schiedsmannes für den Bezirk Oidtweiler und am 24. Juli die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes für die Bezirke Puffendorf/Loverich/Floverich aus. Deshalb werden für diese beiden Bezirke Nachfolger*innen gesucht.
Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind Voraussetzungen für eine ehrenamtliche und erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit. Der Rat der Stadt Baesweiler wählt die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren, bevor das Amtsgericht Aachen diese formell bestätigt.
Nach dem Schiedsamtsgesetz muss die Schiedsperson ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben, muss zudem das 25. Lebensjahr vollendet haben, darf aber nicht älter als 75 Jahre sein. Weitere Anforderungen sind: Die Person darf nicht unter Betreuung stehen, nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
Die Stadt Baesweiler bittet interessierte Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, ihre Bewerbung formlos, jedoch schriftlich, mit Angabe ihrer persönlichen Daten (Familienname, evtl. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 1. Juni 2023 an das Rathaus Setterich, Hauptabteilung, An der Burg 3, 52499 Baesweiler oder per E-Mail an wahlamt@stadt.baesweiler.de zu richten.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.